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Außerklinische Intensivpflege ist ein komplexes, individuell abzustimmendes Leistungsangebot. Es richtet sich an Patientinnen und Patienten, bei denen täglich ein Risiko für lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen besteht und die darum einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben.

Außerklinische Intensivpflege & Schulbegleitung bei Kindern mit Diabetes mellitus

Aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen haben sich auch die Begutachtungsrichtlinien für die Medizinischen Dienste verändert. Mit einer darauf abgestimmten Verordnung kann eine zielgerichtete Versorgung von Kindern sichergestellt werden. 

Der Gesetzgeber hat mit § 37 C SGB V die Leistungen der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) neu gefasst. Leistungen der speziellen Krankenbeobachtung nach Nummer 24 der Anlage zur Häusli-chen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) sind zum 31.10.2023 ausgelaufen und zum 01.11.2023 in die Außerklinische Intensivpflege überführt worden. 
Um eine verlässliche Basis für die einheitliche Begutachtung durch die Medizinischen Dienste si-cherzustellen, hat der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) eine Begutachtungsanleitung (BGA) erstellt. Diese wurde dem Bundesminister für Gesundheit (BMG) vorgelegt und im Sommer dieses Jahres genehmigt. Damit stellt die BGA eine für die sozialmedizinische Begutachtung verbindliche, untergesetzliche Norm dar.

Weitere Hinweise für Verordner zur Schulbegleitung bei Kindern mit Diabetes mellitus finden Sie auf der rechten Seite zum Download.