Beratung und Begutachtung im Auftrag der Solidargemeinschaft
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen wirkt aktiv an der Gestaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung mit.
Unternehmensportrait
Wer sachgerechte Entscheidungen treffen will, braucht den Rat von Experten. Der MDK Niedersachsen stellt der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung das benötigte medizinische und pflegefachliche Wissen zur Verfügung.
An der Seite der gesetzlichen Krankenversicherung wirken wir als interessenunabhängiger sozialmedizinischer Begutachtungs- und Beratungsdienst an der Gestaltung des Gesundheitswesens mit.
Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen. Im Mittelpunkt hierbei stehen unser gutachterliches Know-how und unsere qualifizierte Beratungsleistung zum Nutzen der Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen.
Das bedeutet im Einzelnen:
- den Anspruch jeder/s Versicherten auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung nach dem Maß des Notwendigen zu wahren
- sozialmedizinischen Sachverstand bei der aktiven Mitgestaltung des Gesundheitswesens einzubringen
- von Leistungsträgern und -anbietern unabhängige und neutrale Beratung und Begutachtung vorzunehmen
- auf Landesebene als eigenständige, von der Kranken- und Pflegeversicherung gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft zu wirken.
Die Trägerorganisationen des MDK Niedersachsen:
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- BAHN-BKK
- BKK Landesverband Mitte
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Die Ersatzkassen
- IKK classic
Ausschreibungen
- Aktuelle Ausschreibungen:
Aktuelle Ausschreibungen des MDKN werden auf dem Deutschen Vergabeportal veröffentlicht: www.dtvp.de
- Bekanntmachung vergebener Aufträge:
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informiert der MDKN hier nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer):
Name des beauftragten Unternehmens | Verfahrensart* | Art und Umfang der Leistung | Zeitraum der Leistungserbringung |
DocuWare Europe GmbH | DV gem. aktueller Wertgrenzenverordnung | Softwarelösung elektronische Eingangsrechnung | Ab September 2020 |
MailConsult GmbH | VV | Projektberatung Postmanagement | Ab September 2020 |
k.brio training GmbH | DV gem. aktueller Wertgrenzenverordnung | Beratung Unternehmensentwicklung | Ab September 2020 |
Bernd Steinmüller | DV | Abrufkontingent QASP, GESHelper, DavMDK | Ab November 2020 |
pebb GmbH | VV | Implementierung/Durchführung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | Ab Oktober 2020 |
AMCON GmbH | VV |
| Ab Oktober 2020 |
*
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
VV = Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
DV = Direktvergabe
Gesetzliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Aufgaben
- § 275 Begutachtung und Beratung
Organisation
- § 278 Arbeitsgemeinschaft
- § 281 Finanzierung und Aufsicht
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Begutachtung von Pflegebedürftigkeit einschl. der Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz
- § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einschl. Feststellungen zur medizinischen Rehablitation
- § 45 Berechtigter Personenkreis
Qualitätssicherung, Sonstige Reglungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 112 Qualitätsverantwortung
- § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
- § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung in der Pflege
- § 114 Qualitätsprüfungen
- § 114a Durchführung der Qualitätsprüfung
- § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen (einschl. Pflegetransparenzberichterstattung im Internet)
- § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörde
Satzung
Die Satzung regelt rechtliche Grundlagen unseres MDK. Dazu zählen unter anderem die Aufgaben unseres MDK, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die Zusammensetzung und Aufgaben der beiden Organe "Verwaltungsrat" und "Geschäftsführer" sowie die Finanzierung unserer Aufgaben.
Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und von unserer Rechtsaufsicht, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des genehmigt.
Die aktuelle Fassung unserer Satzung finden Sie hier (PDF-Download).