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Mehr Transparenz bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Berlin, 07. Februar 2012

Die Richtlinien zur Begutachtung von Mutter-/Vater-Kind-Leistungen sind überarbeitet worden.
Die Richtlinien zur Begutachtung von Mutter-/Vater-Kind-Leistungen sind überarbeitet worden.
 

Damit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband die Begutachtungsrichtlinie überarbeitet.

Ziel der Überarbeitung ist es, die Richtlinie zu konkretisieren und die Begutachtungsgrundlagen zu verbessern. Zudem soll mit der aktualisierten Richtlinie eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sichergestellt und die Transparenz über die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen erhöht werden. Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen erarbeitet. So wird der Begutachtungsablauf anschaulich abgebildet und weitere klärende Informationen gegeben. In der Begutachtungs-Richtlinie werden zudem Faktoren, die häufig gesundheitliche Störungen bei Müttern und Vätern hervorrufen, wie z. B. ständiger Zeitdruck oder Partner-/ Eheprobleme, konkret beschrieben. Dadurch können die besonderen Belastungssituationen von Müttern und Vätern besser für eine Genehmigung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen, dass bspw. der Grundsatz „ambulant vor stationär“ bei diesen Maßnahmen nicht gilt und dass Rentenversicherungsträger keine Mutter-/Vater-Kind- Leistungen erbringen. Auch einzelne Gesundheitsstörungen, die typischerweise bei Müttern oder Vätern ein hohes Krankheitsrisiko bedingen, z. B. das Erschöpfungssyndrom, Unruhe- und Angstgefühle, Schlafstörungen und Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie, werden ausdrücklich zur Begutachtung herangezogen.
Die neuen Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes wurden vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes, dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und dem Müttergenesungswerk erarbeitet. Auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Forschungsverbundes Familiengesundheit sind einbezogen worden. Damit sind die Beteiligten einem Auftrag des Gesundheitsausschusses´des Deutschen Bundestages und des Bundesministeriums für Gesundheit nachgekommen.

» Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation (0,44 MB)
Unter diesem Link können Sie die Begutachtungsrichtlinie herunterladen.
Veröffentlicht am: 07. Februar 2012

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