Wer Zahnersatz benötigt, erhält von seinem Zahnarzt/seiner Zahnärztin einen Behandlungsplan, der der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Dabei können die Krankenkassen auf den zahnmedizinischen Sachverstand des MDK Niedersachsen zurückgreifen. Nicht nur bei Zahnersatz ist der Rat des MDK Niedersachsen gefragt. Ob ein zahnmedizinisches Gutachten eingeholt werden muss, entscheidet die Krankenkasse. Alle Leistungen — außervertragliche wie vertragliche — einschließlich der Parodontose-Behandlung, der Kieferorthopädie und der Kieferchirurgie (z.B. Versorgung mit Implantaten) können durch den MDK Niedersachsen begutachtet werden.
Wann begutachtet der MDK Niedersachsen?
Alle Versicherten sollen eine angemessene zahnmedizinische Behandlung erhalten. Aber es gibt auch Fälle, bei denen Zahnärzte oder Zahnärztinnen Behandlungen planen, die unnötig aufwändig oder gar nicht nötig sind. Auch kommt es vor, dass Behandlungen nicht so ablaufen, wie es dem Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft entspricht. In diesen Fällen ist es das Ziel der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, fachliche Hinweise zu geben, damit keine unnötigen, zu aufwändigen oder nicht zweckmäßigen Behandlungen erfolgen. Das dient auch dem Patientenschutz.
Flächendeckende Beratung des MDK Niedersachsen
Kein Medizinischer Dienst hat so ein umfassendes Angebot in puncto zahnmedizinischer Beratung und Begutachtung wie der MDK Niedersachsen. 150 zahnärztliche Gutachter/innen stehen unter Vertrag. Das sind Gutachter/innen, die in der Regel in ihrer Haupttätigkeit in der eigenen Zahnarztpraxis arbeiten.
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