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Prüfungen in Pflegeheimen


Wund gelegene Bewohner, zu wenig Personal, gravierende Mängel in Pflegeheimen. Diese und ähnliche Schlagzeilen säumen nicht selten die Überschriften der Zeitungen. Ist die Qualität wirklich so schlecht wie berichtet? Im Auftrag der Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen prüft der MDK Niedersachsen seit 1996 Pflegeeinrichtungen in ganz Niedersachsen. Mit der Pflegereform zum Juli 2008 wurde festgelegt, dass die Ergebnisse der Prüfungen im Internet veröffentlicht werden sollen.

Inhalte
Bei der Pflegequalitätsprüfung werden 82 Kriterien geprüft. Neben den allgemeinen Pflegeleistungen geht es dabei zum Beispiel um die medizinische Betreuung, die Hygiene und die Verpflegung der Bewohner. Dazu sehen sich die Prüfer Unterlagen an, sind vor Ort in der Einrichtung zu Gast und Befragen die Mitarbeiter und Bewohner. Die Prüfungen beziehen sich in erster Linie auf den Pflegezustand und die Ergebnisqualität. Die Prüfungen in Heimen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.

Ergebnisse
Nach der Prüfung erstellen die Gutachter des MDK Niedersachsen einen Prüfbericht und schicken ihn sowohl an die Pflegeeinrichtung als auch an die Landesverbände der Pflegekassen. Die Pflegeeinrichtung kann zu dem Prüfbericht Stellung nehmen. Auf Basis des Prüfberichtes und der Stellungnahme der Pflegeeinrichtung erstellen die Landesverbände, wenn Mängel festgestellt wurden, einen Bescheid mit Maßnahmen und Fristen zur Beseitigung der Mängel.
Parallel dazu sendet der Medizinische Dienst die Ergebnisse der Transparenzkriterien und die daraus errechneten Noten an die Landesverbände der Pflegekassen. Daraus erstellen die Landesverbände die jeweiligen Veröffentlichungen für das Internet.

Häufigkeit der Prüfungen
Bis Ende 2010 werden alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen vom MDK geprüft werden. Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber jährliche Regelprüfungen durch den MDK vor. Bisher hat der MDK Niedersachsen sein Prüfteam bereits von 14 Gutachtern auf 46 aufgestockt.

Service-Tipp:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Mängel in der Pflege bei mir selbst oder bei einem Angehörigen feststelle? In diesem Fall sollten Sie zunächst versuchen, direkt mit dem Pflegedienst bzw. der Pflegeeinrichtung darüber zu reden. Sofern Ihre Bedenken auf diesem Wege nicht ausgeräumt werden können, sollten Sie sich an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse wenden.
Darüber hinaus kann sich der Betroffene auch an die Heimaufsicht wenden, die nach dem Heimgesetz die Aufgabe hat, Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen und Angehörige aktiv zu beraten.

Stand: März 2010

» Fragen und Antworten Pflegenoten (0,15 MB)
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Pflegequalitäts-Benotung.
Veröffentlicht am: 16. Juli 2009
» Transparenzkriterien Pflegequalitätsprüfung (0,03 MB)
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes prüfen die Heime nach 82 Transparenzkriterien, die auch zur Veröffentlichung dienen.
Veröffentlicht am: 16. Juli 2009
» Musterschema Schulnoten (0,47 MB)
Wie werden die Schulnoten zur Heimqualität zukünftig im Internet aussehen? Hier ein Musterschema.

Veröffentlicht am: 16. Juli 2009

Mediathek

02. Juli 2010
Sucht und Trauma

05. Januar 2010
MDK Newsletter Ausgabe 3.2009





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