Die Krankenkassen zahlen nicht mehr für belegte Betten, sondern nur noch pauschal für einzelne Diagnosen nach dem System der Diagnosis Related Groups (DRG). Mit Einführung der DRG wurde in Deutschland ein grundlegend neues Abrechnungssystem für Krankenhäuser etabliert. Die Krankenhäuser müssen die Diagnosen einschließlich der Komplikationen und Begleiterkrankungen sowie die Behandlungsmaßnahmen exakt verschlüsseln. Dieser Vorgang wird Kodierung genannt und stellt die zentrale Abrechnungsgrundlage mit den Krankenkassen dar. Der MDK Niedersachsen prüft die Qualität dieser Kodierung. Dieser wichtige gesetzliche Auftrag ist im fünften Sozialgesetzbuch (§ 275 SGB V) und im Krankenhausfinanzierungsgesetz (§ 17KHG) ist geregelt. Der Gesetzgeber überträgt damit dem MDK eine maßgebliche Rolle, die Qualität der Leistungserfassung bei der stationären Behandlung zu beurteilen.
Wie wichtig den Krankenkassen diese Prüfung in den Krankenhäusern ist, spiegelt sich auch darin wieder, dass der MDK inzwischen einen bedeutenden Anteil seiner Arbeit für diese neuen Aufgaben aufwendet.
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