Sollten Sie oder Ihre Angehörigen Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt haben, prüft der MDK Niedersachsen den Grad der Pflegebedürftigkeit. So sieht es das Sozialgesetzbuch XI vor. Pflegeleistungen sind bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekassen beauftragen den MDKN mit einer Begutachtung.
Wenn unsere Ärztin, unser Arzt oder unsere Pflegefachkraft zu einem vereinbarten Hausbesuch kommt, wird festgestellt, welche Hilfeleistungen im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft im Einzelnen benötigt werden. Davon hängt ab, wie viel Pflegegeld gezahlt wird, wie hoch die Leistungen der Pflegekasse beim Einsatz berufsmäßiger Pflege oder der Kombinationsleistungen sind. Der Medizinische Dienst empfiehlt seinen Auftraggebern - den Pflegekassen - die Höhe der Pflegestufe. Die Leistungsentscheidung trifft letztendlich die Pflegekasse.
Kann zu Hause nicht gepflegt werden, ist unter Umständen die Pflege in einem Heim erforderlich. Auch dafür gibt es Leistungen der Pflegeversicherung. So wie bei der häuslichen Pflege suchen die Pflegegutachter/innen des MDKN Versicherte auch im Pflegeheim auf.
Fragen zur Antragstellung und Leistungshöhe beantwortet gerne Ihre Pflegekasse.
Über 225.000 Pflegegutachten in Niedersachsen
Überwiegend durch Haus- und Heimbesuche stellten die Pflegegutachter/innen des MDKN im Jahr 2011 den Hilfebedarf individuell fest. Die Grafik zeigt die Empehlungen zu den Pflegestufen aufgeteilt nach häuslicher und stationärer Pflege.
Empfehlungen zur Pflegestufe bei Erstbegutachtungen 2011
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