Sollten Sie oder Ihre Angehörigen Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt haben, prüft der MDK Niedersachsen den Grad der Pflegebedürftigkeit. So sieht es das Sozialgesetzbuch XI vor. Pflegeleistungen sind bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekassen beauftragen den MDKN mit einer Begutachtung.
Wenn unsere Ärztin, unser Arzt oder unsere Pflegefachkraft zu einem vereinbarten Hausbesuch kommt, wird festgestellt, welche Hilfeleistungen im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft im Einzelnen benötigt werden. Davon hängt ab, wie viel Pflegegeld gezahlt wird, wie hoch die Leistungen der Pflegekasse beim Einsatz berufsmäßiger Pflege oder der Kombinationsleistungen sind. Der Medizinische Dienst empfiehlt seinen Auftraggebern - den Pflegekassen - die Höhe der Pflegestufe. Die Leistungsentscheidung trifft letztendlich die Pflegekasse.
Kann zu Hause nicht gepflegt werden, ist unter Umständen die Pflege in einem Heim erforderlich. Auch dafür gibt es Leistungen der Pflegeversicherung. So wie bei der häuslichen Pflege suchen die Pflegegutachter/innen des MDKN Versicherte auch im Pflegeheim auf.
Fragen zur Antragstellung und Leistungshöhe beantwortet gerne Ihre Pflegekasse.
Rund 132.000 Pflegegutachten in Niedersachsen
Überwiegend durch Haus- und Heimbesuche stellten die Pflegegutachter/innen des MDKN im Jahr 2009 den Hilfebedarf individuell fest. Die Grafik zeigt die Empehlungen zu den Pflegestufen aufgeteilt nach häuslicher und stationärer Pflege.
Empfehlungen zur Pflegestufe bei Erstbegutachtungen 2009


Mediathek
02. Juli 2010
Sucht und Trauma
05. Januar 2010
MDK Newsletter Ausgabe 3.2009
News 
30. Juli 2010
Ärztinnen fordern mehr weibliche Probanden
21. Juli 2010
Empfehlungen für Weiterentwicklung der Pflegenoten
15. Juli 2010
Großbritannien hat die beste „Sterbequalität“
Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus: