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Behandlungsfehler


Seit Jahren unterstützt der MDK Niedersachsen die Krankenkassen mit gutachterlichem Sachverstand beim Geltendmachen von Regressansprüchen und bei der Beratung ihrer Versicherten zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen.

Service-Tipp: 
Patienten, die sich von ihrem Arzt nicht fachgerecht behandelt fühlen, können sich bei ihrer Krankenkasse beschweren. Je nach Sachlage beauftragt die Krankenkasse den MDK Niedersachsen mit einem Gutachten. Darüber hinaus können sich Patienten direkt an die Schlichtungsstelle der jeweiligen Ärztekammer wenden.





 


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