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Arbeitsunfähigkeit


Krankgeschrieben? - Wann begutachtet der MDKN?

Fast alle kennen die Situation: Man wird krank, geht zum Arzt oder zur Ärztin, wird „krankgeschrieben“ und bekommt den so genannten gelben Schein. Offiziell heißt diese Krankschreibung "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".
Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen, in bestimmten Fällen von Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen. Ziel ist es, den Behandlungserfolg bei Arbeitsunfähigkeit zu sichern, insbesondere durch Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger, die geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder Zweifel (der Krankenkasse bzw. des Arbeitsgebers) an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen.

Begutachtungsverfahren
Die Krankenkasse entscheidet, wann der MDK eingeschaltet wird. Je nach Informationslage gibt der MDK seine Stellungnahme gegenüber der Krankenkasse im Rahmen einer Krankenkassenberatung, durch ein Gutachten aufgrund der Aktenlage, ein Gutachten nach einer körperlichen Untersuchung oder durch ein sozialmedizinisches Beratungsgespräch mit dem oder der Versicherten ab.

Gutachter/innen geben Empfehlungen
Darüber hinaus geben die MDK-Gutachter/innen Empfehlungen zu weiteren therapeutischen Maßnahmen ab und äußern sich ggf. auch zu beruflichen Aspekten. Dies können beispielsweise Vorschläge zu berufsfördernden Maßnahmen, zur stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, für einen Arbeitsplatzwechsel oder für eine betriebliche Umsetzung sein.


Auftrag und Ergebnisse

Der MDK wird im Wesentlichen von der Krankenkasse eingeschaltet

  • zur Sicherung des Behandlungserfolgs und
  • zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
  • zur Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen.

Die MDK-Ärztinnen und –Ärzte treffen eine Aussage, ob der oder die Versicherte

  • nicht (weiter) arbeitsunfähig,
  • auf Zeit arbeitsunfähig oder
  • auf Dauer arbeitsunfähig

ist.


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