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Krankenversicherung


Krankenkassen haben für ihre Versichertenberatung einen eigenen Ratgber in sozialmedizinischen Fragen - den Medizinischen Dienst. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurde 1989 im Zuge der Gesundheitsreform gegründet. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und neutralen Sachverstand zu gewährleisten schuf der Gesetzgeber mit dem MDK eine unabhängige Beratungsinstanz. Als sozialmedizinsicher Beratungs- und Begutachtungsdienst ist er der ideale Partner der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie deren Versicherten. Wahrlich keine leichte Aufgabe. In seiner Rolle als sozialmedizinischer Sachverständiger steht der MDK häufig im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen von Patienten, Therapiekonzepten der behandelnden Ärzte und den Anliegen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen zu bieten, die medizinisch notwendig sind und wirtschaftlich und qualitativ überzeugen.

Mit seinen Beratungen und Begutachtungen leistet der MDK Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Er unterstützt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei ihren Aufgaben, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Er unterstützt die gesetzliche Pflegeversicherung bei ihrer Aufgabe, den Pflegebedürftigen zu helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

 






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