Hannover, 10. April 2008
Der MDK Niedersachsen nimmt zu dem am 9. April 2008 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erschienenen Artikel "Breite Front gegen Pflegeprüfer" Stellung.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht vor, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und deren Qualität veröffent-licht werden. Grundlage sind die Qualitätsprüfungen des Medi-zinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Die Regelung löst in der Pflegebranche zurzeit manchen Wirbel aus. Während viele Kritiker des Pflegesystems dies als längst überfälligen Schritt begrüßen, laufen einige Pflegeverbände dage-gen Sturm.
Heime werben mit positiven MDK-Berichten
Im Einzelnen äußerte der Bremer Pflegewissenschaftler Stefan Görres kürzlich Kritik an den MDK-Prüfberichten. Görres stützt sich auf ein von der Hamburgischen Pflegegesellschaft in Auf-trag gegebenes Gutachten. Das kommt zu dem Schluss, dass "in Deutschland zur Messung von Ergebnisqualität keine wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. nennenswerten Forschungsergebnisse" vorlägen. Der Geschäftsführer des MDK Niedersachsen (MDKN) weist diese Kritik zurück: „Die Verbände haben in all den Jahren kein besseres Prüfverfahren entwickelt“, sagte Vespermann. „Sollen wir jetzt noch viele weitere Jahre warten?“ Der MDK untersuche bei einer Heimkontrolle immerhin zehn Prozent der Bewohner, das sei weit mehr, als die Heime etwa für ein Qualitätssiegel kontrollieren müssten. Nicht nachvollziehen kann Vespermann, warum der Paritätische Niedersachsen die Verständlichkeit der jetzigen Prüfberichte moniere, zumal manche Heime mit positiven MDK-Prüfberichten schon seit langem für ihre Häuser werben würden.
Pflegeprofis verstehen die jetzigen Berichte
Die MDK-Prüfer sind verpflichtet, sich an die Prüfrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zu halten. Grundlage der MDK-Prüfung sind die "Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe", die von den Pflegekassen gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer unter Beteiligung der Pflegewissenschaft erarbeitet worden sind. Bei der Umsetzung haben sich die Medizinischen Dienste auf die bereits vorhandenen Expertenstandards der Pflegewissenschaft gestützt.
Die Prüfberichte haben den Zweck, Pflegeprofis in den Einrichtungen Anhaltspunkte für Verbesserungen der Qualität zu liefern. Die Prüfberichte waren also nie auf eine verbrauchergerechte Darstellung ausgelegt. „Die Kritik an der Verständlichkeit der derzeitigen Berichte ist insofern nicht angebracht“, sagte MDKN-Chef Vespermann. Wer als Pflegeprofi die Prüfrichtlinien als Grundlage nehme, habe mit den Prüfberichten und den Bescheiden keine Probleme, erklärt Vespermann. Allerdings enthalte der jetzige Prüfbericht bereits viele Gesichtspunkte, die die Verbraucher interessieren. Das neue Pflegegesetz schreibt vor, dass die Berichte künftig „verständlich, übersichtlich und vergleichbar“ und im Internet und anderer Stelle veröffentlicht werden. Einen ersten Vorschlag für verbraucherorientierte Berichte hat die Gemeinschaft aller Medizinischen Dienste Anfang März bereits vorgestellt.
Informationen wie Testergebnisse
"Wir sind überzeugt, dass die MDK-Qualitätsprüfungen eine geeignete Grundlage sind, um das Pflegegeschehen transparenter zu machen und die Verbraucher über wesentliche Aspekte von Pflegequalität zu informieren", betont MDK-Geschäftsführer Vespermann. Es sei die Stärke der MDK-Prüfungen, dass die Ergebnisqualität direkt erhoben würde. Nach seiner Einschätzung wird die Veröffentlichung von Prüfergebnissen auch einen stärkeren Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen in Gang setzen. Und das könne dem Verbraucher nur Recht sein.
Ähnlich wie andere Veröffentlichungen von Test-Ergebnissen sieht das MDK-Konzept eine gestufte Information vor: Eine Ge-samtbewertung bietet eine übersichtliche und schnelle Orientierung für den Nutzer, darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, relevante Detailinformationen zur Qualität der Einrichtung einzusehen. Dies sind etwa Informationen zur Pflegeeinrichtung, zur pflegerischen Versorgungsqualität oder zur Zufriedenheit der Pflegebedürftigen mit den Mitarbeitern, dem Tagesablauf und den Betreuungsangeboten der Einrichtungen.
Landesweit prüfte der MDK Niedersachsen bisher jährlich mehr als 500 Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Das ent-spricht einem Anteil von über 20 Prozent. Künftig wird die Zahl der Prüfungen noch einmal deutlich erhöht. Bis zum Jahr 2010 müssen alle Einrichtungen mindest einmal geprüft sein. Ab 2011 sollen Pflegeeinrichtungen künftig jährlich geprüft werden. Das sieht die vom Bundestag im März beschlossene Pflegereform vor.
Zum juristischen Streitfall des Paritätischen gegen die Prüfbescheide wollte sich der MDK Niedersachsen nicht äußern, weil er nicht Partei des Verfahrens sei.
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