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Erste Zahlen nach der Pflegereform

Hannover, 20. Oktober 2008

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Demenzkranke in der Betreuungsgruppe
 

Zusätzliches Betreuungsgeld für 3.400 Niedersachsen: Demenzkranke erhalten mit der Pflegereform seit 1. Juli mehr Leistungen.

Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können bis zu 2.400 Euro im Jahr für zusätzliche Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege beanspruchen. Bisher zahlte die Pflegekasse maximal 460 Euro im Jahr. Die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes der Krankenversi-cherung Niedersachsen (MDKN) stellten in den ersten drei Mo-naten nach der Pflegereform bei 3.415 Personen in Nieder-sachsen die Voraussetzungen für die Betreuungsleistungen fest. Wie der MDKN weiter mitteilte, sind das Antragssteller, die seit der Pflegereform erstmalig diese Leistung beziehen. Vom neuen Pflegegesetz profitieren auch Demenzkranke und Pfle-gebedürftige, die bisher nicht die Pflegestufe I erreicht haben. „Auch sie können jetzt die Zuschüsse für die Betreuung bean-tragen“, erklärt MDKN-Geschäftsführer Jürgen Vespermann. Rund 1.000 Personen machten in Niedersachsen davon Gebrauch. „Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass sich die Leistungserhöhungen mittlerwei-le herumgesprochen haben“, sagt Vespermann. 
Tatsächlich dürfte die Zahl der Leistungsbezieher wesentlich höher liegen. Oliver Kölling, Leiter der Pflegekasse bei der KKH, macht das an einem Beispiel deutlich. "In der Region Hannover sind derzeit 1.015 Versicherte der KKH auf häusliche Pflege angewiesen. 135 von ihnen haben Anspruch auf zusätz-liche Betreuungsleistungen. Das entspricht immerhin etwa ei-nem Siebtel". Daher hält Kölling pflegebedürftige Menschen dazu an, feststellen zu lassen, ob auch sie diesbezüglich an-spruchsberechtigt sind.

Seit 1. Juli müssen die MDKN-Gutachter prüfen, ob bei An-tragstellern dauerhaft „ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung“ besteht, wie es in der dafür geltenden Richtlinie heißt. Wie bei der Feststellung der Pflege-bedürftigkeit wird auch hierbei nicht auf bestimmte Krankheits-bilder oder Diagnosen wie zum Beispiel Demenz abgestellt. „Vielmehr kommt es auf den tatsächlichen Hilfebedarf an, den jemand hat, weil er in der Ausführung bestimmter Aktivitäten beeinträchtigt und deshalb in seiner Alltagskompetenz einge-schränkt ist“, erklärt Vespermann.

Ein Kriterienkatalog mit insgesamt 13 Einzelaspekten hilft den MDKN-Gutachtern zu einer richtigen Einschätzung zu kommen. Um Anspruch auf den Grundbetrag zu haben, müssen Aspekte wie „Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches", "Unfähig-keit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle und Be-dürfnisse wahrzunehmen", "Unsachgemäßer Umgang mit ge-fährlichen Gegenständen (zum Beispiel Herd, Backofen)" erfüllt sein. Der erhöhte Betreuungsbetrag in Höhe von 2.400 Euro im Jahr wird gezahlt, wenn für die Betroffenen besonders belas-tende Kriterien erfüllt sind. Nach einer Auswertung des MDKN der ersten drei Monate nach der Pflegereform erfüllten rund 40 Prozent der begutachteten Erstantragsteller die Voraussetzun-gen für den erhöhten Betrag.

Pflegende Angehörige sollen entlastet und die Betroffenen selbst aktiviert werden. Deshalb wird die neue Leistung nicht in Geldbeträgen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebo-te nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen.

Seit der Pflegereform hat der MDKN mit wesentlich mehr Be-gutachtungen zu tun. Im Vergleich zu den ersten beiden Quar-talen des Jahres seien von Juli bis September rund 3.500 Gu-tachtenaufträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mehr eingegangen. „Ob dieser Trend anhält, lässt sich jetzt noch nicht einschätzen“, so der MDKN-Chef. Insgesamt rechnet der MDKN in diesem Jahr mit rund 180.000 Begutachtungen.


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