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Schulnoten für Pflegeheime steht nichts mehr im Weg

Hannover, 30. Juni 2009

Das Gesundheitsministerium hat die Qualitätsprüfrichtlinien für die Pflegeheime (QPR) gestern genehmigt. Ab Juli werden die rund 1.300 Pflegeheime in Niedersachsen nach der neuen Richtlinie geprüft.

Bis Ende 2010 müssen die 40 MDK-Prüfer für alle stationären und ambulanten Einrichtungen die Pflegequalität checken. Das sieht der Gesetzgeber seit der im vergangenen Jahr beschlossenen Pflegereform so vor. Ohne diese Prüfungen können die künftig vorgesehenen Schulnoten für die Heimqualität nicht vergeben werden.

„Der MDK Niedersachsen ist für diese Aufgabe gut gerüstet. In den vergangenen Monaten haben wir unsere Prüfteams personell verstärkt. Ein neues Softwareprogramm wird unsere Gutachter zusätzlich unterstützen“, sagt MDKN-Geschäftsführer Jürgen Vespermann.

Vor allem die Politik hat ein großes Interesse daran, dass noch vor der Bundestagswahl erste Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden. Um die Prüfungen auf eine rechtssichere Basis zu stellen, haben die Medizinischen Dienste (MDK) mit Hochdruck an der Anpassung der Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) gearbeitet.

Auch zukünftig wird die MDK-Prüfung – entgegen mancher Erwartung – neben den vereinbarten 82 Transparenzkriterien für die Internetveröffentlichung weitere Qualitätskriterien umfassen. Die Transparenzkriterien werden somit eine Teilmenge der MDK-Prüfkriterien bilden. In Zukunft werden zehn Prozent der Bewohner für die Bewohnerbefragung per Zufall entsprechend der Pflegestufenverteilung ausgewählt. Darüber hinaus kann die Zufallsstichprobe erweitert werden, wenn wesentliche Pflegesituationen (z.B. freiheitseinschränkende Maßnahmen oder chronische Wunden) nicht von der Zufallsstichprobe erfasst werden. „Diese Ergebnisse dürfen allerdings nicht für die Benotung und Veröffentlichung der Prüfergebnisse herangezogen werden. Dies würde den Transparenzvereinbarungen widersprechen“, machte Vespermann klar.

An die MDK-Prüfung schließen sich zwei getrennte, aber parallel laufende Verfahren an. Erstens: Der MDK erstellt wie bisher einen Prüfbericht und schickt ihn der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen zu. Die Pflegeeinrichtung kann zu dem Prüfbericht Stellung nehmen. Auf Basis des Prüfberichtes und der Stellungnahme der Pflegeeinrichtung erteilen die Landesverbände der Pflegekassen bei festgestellten Qualitätsmängeln einen Bescheid mit Maßnahmen und Fristen zur Beseitigung der Qualitätsmängel. Ggf. wird der MDK nach Ablauf der Frist beauftragt zu prüfen, ob die Qualitätsmängel abgestellt worden sind. Zweitens: Der MDK sendet die Ergebnisse der Transparenzkriterien sowie alle Berechnungsergebnisse anhand der Bewertungssystematik (Schulnotensystem) in einer edv -technisch verarbeitbaren Form an die Landesverbände der Pflegekassen. Diese erstellen einen (vorläufigen) Transparenzbericht und schicken ihn der Pflegeeinrichtung, die Gelegenheit hat, strittige Fragen innerhalb von 28 Tagen mit den Landesverbänden der Pflegekassen zu klären. Offensichtliche Fehler im Transparenzbericht müssen korrigiert werden. „Ob dies erforderlich ist, kann faktisch nur in Abstimmung mit den MDK-Prüfern festgestellt werden“, sagt Vespermann. 

Um beide Verfahren zeitlich zu synchronisieren sehen die nun beschlossenen Richtlinien vor, dass die Erstellung des Prüfberichtes und die Datenlieferung für den Transparenzbericht zeitgleich ablaufen. Beide sollen inner-halb von drei Wochen erstellt bzw. geliefert werden. Nach Ablauf der Frist werden die Ergebnisse von den Landesverbänden der Pflegekassen im In-ternet veröffentlicht. Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die Ergebnisse in der Pflegeeinrichtung an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.


Zum Hintergrund

Für alle Pflegeheime in Deutschland wird es künftig eine Gesamtnote und vier Teilnoten sowie eine Note für die Bewohnerbefragung geben. Basis für diese Bewertungen sind die Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Die Noten, mit denen die Qualität von stationären Pflegeeinrichtungen transparent gemacht werden soll, setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung ermittelt werden. Grundlage für dieses neue Notensystem ist die Pflegereform aus dem vergangenen Jahr, die seit dem Sommer 2008 schrittweise umgesetzt wird. Pflegebedürftige Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu den Themen „Pflege und medizinische Versorgung“, „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“, „soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“, „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene“ und zu den Ergebnissen der Bewohnerbefragung informieren.

Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich „Pflege und medizinische Versorgung“: Aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Zusätzlich wird die Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung separat in einer eigenen Note mit 18 Einzelkriterien dargestellt. Damit sichergestellt ist, dass der hohe Standard der transparenten und vergleichbaren Darstellung von Pflegequalität kontinuierlich weiterentwickelt wird, wird parallel zur Veröffentlichung der Pflegenoten eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes organisiert. Dabei wird auch die Darstellung der Pflegequalität analysiert, um sie auf dieser Basis ggf. weiter zu optimieren.

» Musterschema Schulnoten (0,47 MB)
Wie werden die Schulnoten zur Heimqualität zukünftig im Internet aussehen? Hier ein Musterschema.
Veröffentlicht am: 30. Juni 2009

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