Hannover, 12. März 2009
Der MDK Niedersachsen hat im vergangenen Jahr 14.270 Pflegebedürftige mehr begutachtet als 2007. Die Gutachter haben 2008 insgesamt 164.000 Anträge auf eine Pflegeleistung bearbeitet.
„Mit dem Start der Pflegereform im Juli 2008 haben sich die Aufträge deutlich erhöht. Der MDK Niedersachsen stellt sich darauf ein und hat das Team der Pflege-Gutachter verstärkt“, sagt MDKN-Geschäftsführer Jürgen Vespermann.
Zusatzleistungen für Demenzkranke
Die Pflegereform hat einige Änderungen bei den Leistungs-Ansprüchen mit sich gebracht. So haben jetzt auch sogenannte „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ (PEA) An-spruch auf zusätzliche Pflegeleistungen. Das betrifft vor allem Demenzkranke. Allein aufgrund der Begutachtung durch den MDK Niedersachsen können demnach rund 13.600 Menschen in Niedersachsen die verbesserten Zusatzleistungen der häuslichen Pflege erhalten.
Neu ist außerdem, dass die PEA-Leistungen auch Pflegebedürftigen zugute kommen, die nicht die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 erfüllen. Von allen Antragstellern auf ambulante Pflegeleistungen, die in die „Pflegestufe 0“ fallen, waren das 2008 12 Prozent (insgesamt 1259).
Auch die Bewohner von Pflegeheimen erhalten verbesserte Leistungen: Für je 25 Demenzkranke kann es eine zusätzliche Assistenzkraft geben. Nach den Auswertungen des Medizinischen Dienstes haben 13 Prozent von den im zweiten Halbjahr 2008 in einer Pflege-Einrichtung begutachteten Versicherten (2102 Pflegebedürftige) einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf und damit Anspruch auf die Betreuungsassistenz.
Insgesamt hat der MDK Niedersachsen im zweiten Halbjahr 2008 bei rund 15.700 ambulant und stationär gepflegten Menschen einen „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf“ festgestellt.
Zum Hintergrund:
Mit den neuen Leistungen im ambulanten Bereich sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden; die Pflegebedürftigen selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit sogenannte „niedrigschwellige“ Angebote oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Der Medizinische Dienst empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von 100 Euro pro Monat oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro monatlich bekommen. Darüber hinaus erhalten diese Leistungen auch Pflegebedürftige, die bereits vor dem 1. Juli den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro jährlich in Anspruch genommen haben.
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