Hannover, 29. Dezember 2008
Mit Beginn des neuen Jahres haben Pflegebedürftige und deren Angehörige Rechtsanspruch auf individuelle, umfassende Pflegeberatung. Darauf weisen der MDK Niedersachsen und die KKH hin.
„Ob durch einen Unfall, durch Krankheit, Behinderung oder im Alter – jeder kann von heute auf morgen zum Pflegefall werden“, sagt Oliver Kölling, Leiter der Pflegekasse bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). In kurzer Zeit ist dann etliches zu organisieren, um die unerwartet neue Alltagssituation in den Griff zu bekommen. „Doch ohne professionelle Hilfe sind die meisten in solch einer Extremsituation überfordert, denn das Thema Pflege ist sehr komplex.“ Ab 1. Januar 2009 steht den Versicherten jetzt ein Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Begleitung über die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit zu.
Pflegeberater klären unter anderem darüber auf, wie Pflegeleistungen zu beantragen sind und welche Bedeutung das Gutachten des Medizinischen Dienstes dabei hat. „Unsere Pflegefachkräfte ermitteln den Hilfebedarf, der als Grundlage für einen maßgeschneiderten Versorgungsplan dient. In ihm werden nötige gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie pflegerische und soziale Hilfsangebote koordiniert“, sagt Jürgen Vespermann, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN).
Neben der Klärung der Pflegestufe kommen auf Betroffene, die plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sind, zahlreiche weitere Fragen zu:
Für diese und viele weitere Fragen stehen Berater der Pflegekasse bei der KKH Rede und Antwort. „Dabei steht der Pflegebedürftige im Mittelpunkt“, so Oliver Kölling. „Unsere Pflegeberater wollen für die Hilfebedürftigen und deren Angehörige individuelle Lösungen finden, um die neuen Anforderungen des Alltags zu bewältigen.“ Zentrales Ziel dabei ist es, Menschen bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben im Wohnumfeld zu ermöglichen. Daneben werden auch Wege aufgezeigt, wie pflegende Angehörige entlastet werden können.
Der MDK Niedersachsen, der der Pflegekasse bei der KKH beratend zur Seite steht, appelliert an Betroffene, unbedingt ihren Rechtsanspruch auf individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung zu nutzen, und das schon, bevor der MDK-Gutachter kommt. „Je besser die Versorgungssituation zusammen mit den Angehörigen im Vorfeld geklärt ist, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden“, sagt Vespermann.
Wer die Beratung der Pflegekasse bei der KKH ab 1. Januar 2009 nutzen möchte, kann sich entweder an die örtlichen KKH-Servicezentren wenden, eine E-Mail schreiben an gesundheitshotline@kkh.de oder die KKH-Gesundheitshotline anrufen. Der Rund-um-die-Uhr-Telefonservice ist erreichbar unter 0180-355 434 3500*.
*0,09 €/Min aus dem deutschen Festnetz, ggf. höhere Kosten bei der Nutzung von Mobilfunk
Rechtsgrundlage
Der Rechtsanspruch für Pflegebedürftige und deren Angehörige auf individuelle Beratung ist im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verankert. Dieses ist am 1.Juli 2008 in Kraft getreten. Kernziel des Gesetzes ist es, die Qualität der Pflege zu verbessern sowie insbesondere die häusliche Pflege zu fördern.
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KKH – Die Kaufmännische Krankenkasse
Daniela Friedrich
Tel. 0511 2802 1610
MDK Niedesachsen
Martin Dutschek
Tel. 0511 8785 1110
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