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MDK-Pflegequalitätsbericht vorgelegt

Berlin, 31. August 2007

Pflegekassen und Mediznischer Dienst (MDS) legten am Freitag den neuen Pflegequalitätsbericht vor. Eine Presseerklärung zum Qualitätsbericht 2006 des MDK Niedersachsen erscheint am 3. September.

Die Pflegeeinrichtungen bundesweit haben erkennbare Anstrengungen unternommen, um die Pflegequalität in den Pflegeeinrichtungen weiterzuentwickeln. Allerdings gibt es leider nach wie vor zum Teil erheblich Qualitätsdefizite und deshalb deutlichen Handlungsbedarf. Der Pflegequalitätsbericht zeigt, dass es neben guten auch sehr schlechte Einrichtungen gibt. Hier sind alle in der Pflege Beteiligten gefordert, um Qualitätsverbesserungen im Interesse der Pflegebedürftigen zu erreichen. Wenn die Gesundheit von Pflegebedürftigen geschädigt wird, sind Einrichtungen zu schließen. Auch die anstehende Reform der Pflegeversicherung wird hier deutliche Anstöße geben müssen.

Der MDS fasst alle drei Jahre die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste (MDK) in einen umfassenden Bericht zusammen. Der jetzt vorgestellte Bericht bezieht sich auf die Jahre 2004 bis 2006. Dafür wurden Daten aus 3.736 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und aus 4.215 Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ausgewertet. Im Rahmen der Qualitätsprüfungen wurden rund 14.950 Pflegebedürftige, die von ambulanten Pflegediensten betreut wurden, und 24.650 Bewohner von Pflegeheimen zu ihrer Versorgungssituation befragt und ihr Pflegezustand bewertet. Außerdem wurden in den Einrichtungen Pflegekonzepte, Abläufe und die fachliche Arbeit der Pflegekräfte überprüft.

Bei den MDK-Qualitätsprüfungen wird die Pflegedokumentation darauf hin analysiert, ob die Schritte des Pflegeprozesses nachvollziehbar sind. Im Vergleich zum ersten Bericht aus dem Jahr 2004 sind bei wichtigen Versorgungskriterien Verbesserungen eingetreten. Fanden die MDK-Gutachter im Jahre 2003 noch bei rund 37 Prozent der von ambulanten Pflegediensten betreuten Pflegebedürftigen und bei 41 Prozent der Pflegeheimbewohnern Defizite bei der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung, reduzierten sich diese Werte auf knapp 30 Prozent im ambulanten Bereich und ca. 34 Prozent im stationären. Die festgestellten Mängel sind nicht gleichbedeutend mit einer bereits eingetretenen Unterversorgung, sondern zeigen an, dass pflegerische Standards nicht erfüllt waren. In vielen Fällen wurde etwa der Gewichtsverlauf des Pflegebedürftigen nicht ausreichend kontrolliert oder der individuelle Kalorienbedarf nicht berücksichtigt. Angemessen war die Umsetzung des Pflegeprozesses in Hinblick auf die Ernährung und die Flüssigkeitsversorgung bei etwa 70 Prozent der untersuchten Pflegebedürftigen, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurden, und bei knapp 66 Prozent der Pflegeheimbewohner. Bei den pflegerischen Maßnahmen zur Vorbeugung von Druckgeschwüren (Dekubiti), bei der Inkontinenzversorgung und bei der Betreuung von Menschen mit Demenz stellt sich die Situation ähnlich dar: Trotz der eingetretenen Verbesserungen erfüllen nach wie vor viele Einrichtungen nicht die notwendigen Anforderungen einer guten pflegerischen Arbeit. Hier besteht weiterer großer Verbesserungsbedarf.

Bei zehn Prozent der untersuchten Heimbewohner (2003: 17,4 Prozent) stellten die MDK-Gutachter allerdings gesundheitliche Schädigungen und damit einen akut unzureichenden Pflegezustand fest. Dies sind inakzeptable Zustände, die durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen sind. Im ambulanten Bereich war nach den Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Pflegezustand bei immerhin noch 5,7 Prozent der untersuchten Pflegebedürftigen unzureichend (2003: 8,8 Prozent). Beim Pflegezustand geht es u. a. um grundlegende Kriterien wie Hautzustand, Mundzustand und die Versorgung mit Sonden, Kathetern und Inkontinenzprodukten.

Die Ergebnisse der MDK-Prüfungen hätten deutlich gemacht, dass externe Qualitätsprüfungen weiter nötig sind. Ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz wäre die Offenlegung der MDK-Prüfergebnisse. Diese Veröffentlichung ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich.


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