Hannover, 22. Oktober 2007
Knapp 33.000 Krankenhausabrechnungen nahm der MDK Niedersachsen im Jahr 2006 unter die Lupe. Das Ergebnis: Bei über der Hälfte der geprüften Rechnungen stellte der MDK einen „Korrekturbedarf“ fest.
Jede zweite Krankenhausrechnung korrigiert
Diese Hinweise sind für die Krankenkassen bares Geld wert. Je nach Abrechnungsfall können die Krankenkassen auf der Grundlage des MDK-Gutachtens im Durchschnitt zwischen 600 und 1.500 Euro von der Krankenhausrechnung abziehen. Zum Hintergrund: Die Krankenkassen zahlen nicht mehr für belegte Betten, sondern nur noch pauschal für einzelne Diagnosen nach dem System der Diagnosis Related Groups (DRG). Im Jahr 2004 wurde in Deutschland ein grundlegend neues Abrechnungssystem für Krankenhäuser nach Fallpauschalen eingeführt. Die Krankenhäuser müssen die Diagnosen einschließlich der Komplikationen und Begleiterkrankungen sowie die Behandlungsmaßnahmen exakt verschlüsseln. Dieser Vorgang wird Kodierung genannt und stellt die zentrale Abrechnungsgrundlage mit den Krankenkassen dar. Der MDK Niedersachsen prüft die Qualität dieser Kodierung.
1.580 Behandlungsfehler begutachtet
Der MDK-Bericht enthält weitere Einzelergebnisse, so zum Beispiel zu vermeintlichen Behandlungsfehlern. Bei fast jedem fünften von insgesamt 1.580 Fällen stellte der MDK einen Behandlungsfehler fest. „Für die Krankenkassen und Versicherten sind das wichtige Erkenntnisse“ sagt Jürgen Vespermann, Geschäftsführer des MDK Niedersachsen. Die Kassen können damit ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Regressansprüchen wirkungsvoll unterstützen.
Mehr Niedersachsen beantragen Pflegeleistungen
Der MDK-Bericht zeigt weiter, dass die Krankenkassen ihren Medizinischen Dienst mit abnehmenden Krankenständen in den Betrieben auch weniger bei krankgeschriebenen Arbeitnehmern zu Rate ziehen.
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist der MDK umso mehr gefragt. Immer mehr Menschen in Niedersachsen beantragen Leistungen der Pflegeversicherung. Im Jahr 2006 nahmen die MDK-Gutachter etwa 3.400-mal mehr zu Pflegeanträgen Stellung, heißt es im Bericht des Medizinischen Dienstes.
Insgesamt wurden 137.921 Begutachtungen erstellt. „Für dieses Jahr erwarten wir rund 7.000 zusätzliche Begutachtungen“, erklärte MDK-Chef Vespermann.
Weitere Einzelheiten zur Arbeit des MDK Niedersachsen, auch zur Prüfung der Pflegequalität, können der Internetseite „www.mdk-niedersachsen.de“ entnommen werden.
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