Berlin, 27. Juli 2007
Die Reform soll spätestens zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Im Kern sind mehr Leistungen für Pflegebedürftige, etwas höhere Beiträge, aber keine tief greifende Finanzreform geplant.
Der Pflegebeitrag wird zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent erhöht - im Gegenzug sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 um 0,3 Punkte. Weiterhin ist vorgesehen, die Leistungen der Pflegeversicherung erstmals seit 1995 anzupassen. Sowohl das Pflegegeld und die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege, aber auch die Sätze für die Versorgung schwerer und schwerster Pflegefälle in Heimen sollen von 2008 bis 2012 schrittweise steigen und anschließend alle drei Jahre angeglichen werden. Die Leistungen für Demenz-, Alzheimer- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte sollen von 460 auf bis zu 2400 Euro im Jahr erhöht werden. Zudem soll es einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Pflegezeit für Angehörige von bis zu sechs Monaten geben. Geplant sind auch wohnortnahe Pflegestützpunkte.
| » Die Eckpunkte der Pflegereform (0,32 MB) | ||
| Zusammenfassung der von der Koalition beschlossenen Eckpunkte zur Pflegereform. Veröffentlicht am: 27. Juli 2007 |
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