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Vermittlungsausschuss verständigt sich auf Änderungen zu Fallpauschalengesetz / Beratung im Bundesrat

(26.11.2004)

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 24. November 2004 auf Änderungen am 2. Fallpauschalenänderungsgesetz verständigt. Die Bundesländer haben sich im Vermittlungsverfahren mit ihrer Forderung durchgesetzt, die Umstellung auf DRGS um zwei Jahre zur strecken.

Die Bundesregierung wollte die Konvergenzphase lediglich um ein Jahr auf Anfang 2008 verlängern. Außerdem wird der Prozentsatz der Leistungen, die über DRGS abgegolten werden, in der Übergangsphase langsamer gesteigert als zunächst vorgesehen. Der Bundestag hatte gestern über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsaussschusses beraten. Der Bundesrat tagt heute (26. November). Eine Zustimmung beider Gremien gilt als sicher.

In der jetzt gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan um zwei Jahre von 2005 bis Ende 2008 verlängerten Konvergenzphase sollen die Vergütungen für festgelegte Behandlungsfälle dann nach und nach vereinheitlicht werden. Ab 2009 alle Krankenhäuser eines Bundeslandes von den Krankenkassen gleiche, pauschale Preise für bestimmte Behandlungen. Bisher sind nach Angaben der AOK 1.421 Krankenhäuser - 74 Prozent der in Frage kommenden Häuser - auf DRGs umgestiegen (Stand: 25.10.2004).


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