(05.02.2004)
Die Auswahl der richtigen Klinik soll künftig einfacher werden. Patienten und Ärzte sollen von 2005 an im Internet Qualitätsberichte von Krankenhäusern abrufen können. Die Krankenkassen dürfen nach einer Art Qualitätsrangliste Empfehlungen geben. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat vertraglich geeinigt. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) lobte die Vereinbarung.
Patienten und Ärzte können künftig vergleichen
Jede der 2.200 Kliniken in Deutschland muss ab 2005 einen Qualitätsbericht vorlegen. Der Qualitätsbericht eröffnet erstmals die Möglichkeit, die Art und Anzahl der Leistungen sowie deren Qualität öffentlich zu machen. Dadurch werden Vergleiche der Leistungsfähigkeit und Qualität von Krankenhäusern für Krankenkassen, Patienten und niedergelassene Ärzte möglich. Der Qualitätsbericht wird alle zwei Jahre im Internet veröffentlicht – erstmals im Jahr 2005 für 2004.
Mindestmengen für komplizierte Operationen
Darüber hinaus gelten künftig für bestimmte komplizierte Operationen Mindestmengen. In der Mindestmengenvereinbarung folgen die Vertragspartner dem Grundsatz, dass die Menge der erbrachten Leistung deren Qualität beeinflussen kann. In einem Katalog haben sich die Partner auf fünf Leistungsbereiche, bei denen dieser Zusammenhang hergestellt werden kann, verständigt. Dieser umfasst Lebertransplantationen, Nierentransplantationen, komplexe Eingriffe an der Speiseröhre und der Bauchspeicheldrüse sowie die Stammzelltransplantationen. Werden die festgelegten Mindestmengen von einem Krankenhaus voraussichtlich nicht erreicht, darf dieses die entsprechende Leistung ab 2004 an nicht mehr anbieten.
BQS-Report für 2002
Die Selbstverwaltungspartner sehen das gesamte System der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern auf Erfolgskurs. So sorgt die von der Selbstverwaltung getragene BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH mit ihren Qualitätsmessverfahren für wichtige Informationen, die in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser eingehen oder bei Entscheidungen über Mindestmengenregelungen genutzt werden können.
Mit dem BQS-Qualitätsreport 2002 stehen nun zum zweiten Mal umfassende Informationen zur Qualitätssituation in den Krankenhäusern zur Verfügung.
Der BQS-Qualitätsreport 2002 und alle Statistiken der BQS-Bundesauswertung 2002 sind auf der Ergebnis-Homepage www.bqs-outcome.de herunterladbar.
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