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Transparenz-Kriterien für ambulante Pflege vereinbart

Berlin, 18. Dezember 2008

Eine Pflegefachkraft versorgt eine Pflegebedürftige.
Eine Pflegefachkraft versorgt eine Pflegebedürftige.
 

Die Vertreter der ambulanten Pflegedienste und der GKV-Spitzenverband haben sich unter Beteiligung des MDS auf die Kriterien zur Qualität der ambulanten Pflege geeinigt.

Im Jahr 2009 wird damit nicht nur die Qualität der Pflegeheime, sondern auch die der Pflegedienste geprüft. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich dann gezielt über 49 pflegerelevante Kriterien in vier Themen informieren:

- Pflegerische Leistungen
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
- Befragung der Kunden

Verantwortlich für die Veröffentlichung sind die Landesverbände der Pflegekassen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich künftig im Internet und beim Pflegedienst informieren. Die Darstellung erfolgt bundesweit nach den gleichen Regeln, um eine Vergleichbarkeit auf Landesebene zwischen den einzelnen Angeboten zu ermöglichen.
In den nächsten Wochen wird z. B. den Verbraucher- und Seniorenorganisationen sowie Berufsverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Auf dieser Grundlage erfolgt ggf. eine Anpassung. Bis 2010 hat der Medizinische Dienst alle ambulanten Pflegedienste zu prüfen.


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