(22.12.2006)
Siegburg/Bergisch-Gladbach/Essen. Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung haben den Aufbau eines GKV-eigenen Innovationsmanagements beschlossen, in das der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) eng eingebunden ist. Damit wollen die Spitzenverbände im Vorfeld ihrer Mitverantwortung, im Gemeinsamen Bundesausschuss Innovationen im Gesundheitswesen einer kontinuierlichen und frühzeitigen Überprüfung zu unterziehen, gerecht werden. Ziel ist es zum einen, diejenigen Innovationen im Gesundheitssystem, die voraussichtlich mit einem Vorteil für die Patienten einhergehen, den Versicherten schneller als bisher zur Verfügung zu stellen. Zum anderen soll ebenfalls möglichst frühzeitig klargestellt werden, dass unwirksame, schädliche oder unwirtschaftliche Verfahren nicht zu Lasten der Patienten angewandt werden dürfen.
Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen, dass Innovationen im ambulanten Bereich erst dann zur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss diese als wirksam und wirtschaftlich anerkannt hat (Erlaubnisvorbehalt). Demgegenüber sind diagnostische und therapeutische Neuerungen im stationären Bereich solange abrechnungsfähige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss auf Basis vorliegender Studien zu dem Ergebnis kommt, dass diese weniger nutzen oder mehr schaden als andere verfügbare Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Verbotsvorbehalt). Dies führt bislang immer wieder dazu, dass neue Verfahren im Krankenhaus ohne fundierte und evaluierte Erprobung eingeführt wurden. Im ambulanten Bereich gibt es hingegen teilweise Verzögerungen bei der Einführung von Innovationen – u. a. weil Studien zum Nachweis der Vorteile einer neuen Methode nicht frühzeitig initiiert wurden. Mit der Einführung eines eigenen Innovationsmanagements möchten die Spitzenverbände auch Impulse für die frühzeitige Konzeption von Studien setzen, die den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin genügen und Voraussetzung sachgerechter Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sind. Die GKV möchte damit noch aktiver als bislang dazu beitragen, dass ihre Versicherten stets eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende qualitativ hochwertige und wirksame medizinische Versorgung erhalten.
Das GKV-Innovationsmanagement mit seinem Projektbüro beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) e.V. integriert ein bereits laufendes Projekt zur Innovationsbegleitung. Das Innovationsmanagement startet mit einer 6-monatigen Aufbauphase, während der die Methodik des Vorgehens definiert wird. Im Sommer 2007 wird sich die Erprobungsphase anschließen.
Zielsetzungen sind:
1. Frühzeitige Identifikation relevanter, d. h. sowohl viel versprechender als auch kritischer bzw. schädlicher innovativer Prozesse, Strukturen und medizinisch-technischer Verfahren,
2. Förderung sinnvoller innovativer Prozesse, Strukturen und medizinisch-technischer Verfahren,
3. Verhinderung bzw. Ausschluss kritischer oder schädlicher innovativer Verfahren, Prozesse und Strukturen,
4. Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots und sinnvoller Ressourceneinsatz.
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