Berlin, 01. Oktober 2008
Die im Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, festgelegte „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ wurde jetzt von den Vertragspartnern auf Bundesebene eingerichtet.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband erklärten in einer gemeinsamen Pressemeldung, dass sie sich auf die Geschäftsordnung für diese Schiedsstelle verständigt haben. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Pflege erreicht.
Die Schiedsstelle ermöglicht, etwaige Konflikte zwischen den Vertragsparteien ziel- und ergebnisorientiert zu beenden und durch eine nach fachlichen Gesichtspunkten gebildete unabhängige Instanz sachgerechte Lösungen zu schaffen. Dabei geht es um Konflikte wie
- den Inhalten von Vereinbarungen über die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
- der Frage, ob zu einem Thema ein Expertenstandard erarbeitet bzw. überarbeitet werden soll und ob ein Expertenstandard als beschlossen gilt
- den Kriterien der Veröffentlichung der Prüfergebnisse bezüglich der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität.
Die intensiven Verhandlungen zu den Kriterien - einschließlich Bewertungssystematik – zur Veröffentlichung von Prüfergebnissen (§ 115 SGB XI) wurden noch nicht abgeschlossen.
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