(15.07.2004)

Das bisherige Versorgungsniveau bleibt nach Einführung der Festzuschüsse weitestgehend erhalten. Bei der Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz werden darüber hinaus Versicherten zukünftig, über die derzeitige Regelung hinaus, Leistungsansprüche eingeräumt. Bei Härtefallpatienten wird sichergestellt, dass sie eine zuzahlungsfreie zahnprothetische Versorgung erhalten.
Darauf einigte sich der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung am 14. Juli in Köln und verabschiedete die Festzuschuss-Richtlinien einstimmig. Nach langen, schwierigen und zum Teil kontroversen Verhandlungen haben Zahnärzte und Krankenkassen unter beratender Beteiligung von den Patientenvertretern und nach Anhörung der Zahntechniker die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Versicherten ab 1. Januar 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen haben. Die Festzuschüsse werden die bisherigen prozentualen Zuschüsse ersetzen.
Auf der Grundlage des Beschlusses wird bis Ende November 2004 von den Vertragspartnern die Höhe der einzelnen Festzuschüsse ermittelt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht.
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