» Wir über uns » News » MDK-Info » Versicherte » Kranken- & Pflegekassen

Richtlinie zu spezialisierter ambulanter Palliativversorgung kann in Kraft treten

Berlin, 19. Februar 2008

Schwerstkranke Patienten, die an ihrem Lebensende im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben künftig Anspruch auf eine bessere Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dazu Ende Dezember 2007 eine Richtlinie beschlossen. Diese wurde vom BMG nicht beanstandet und kann nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Die neue Richtlinie „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ soll Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod auch in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ermöglichen. Ziel ist der Erhalt der Lebensqualität und die Förderung der Selbstbestimmung, wobei besonders die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform hatte der Gesetzgeber den G-BA damit beauftragt, die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung  zu regeln. Die Leistungen können von Vertrags- oder Krankenhausärzten verordnet werden. Die Richtlinie sieht auch den Einsatz von sogenannten Palliativ-Care-Team (PCT) vor.  Ein besonders qualifiziertes interdisziplinär zusammengesetztes PCT kann je nach Bedarf beratend tätig werden, die Versorgung koordinieren, mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützen oder diese auch vollständig übernehmen.

Die Versorgung durch die PCTs kann unter anderem auch die Linderung von Symptomen durch Arzneimittel und andere Maßnahmen, eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft in Not- oder Krisenfällen bis hin zur psychosozialen Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen, insbesondere im Umgang mit Sterben und Tod beinhalten.











Mediathek

26. Januar 2012
Allergiefrei durch Leben auf dem Bauernhof

26. Januar 2012
Geburtsort Straßenecke





Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus:


» Impressum » Datenschutz » Drucken » © 2011 MDK Niedersachsen » zum Seitenanfang