(29.01.2004)
Die Bundesregierung will Teile der geplanten Reform der Pflegeversicherung nicht weiter verfolgen. Dazu zählt auch der Beitragszuschlag für Kinderlose. Vorerst soll nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Danach müssen Eltern bei den Pflegebeiträgen bis Ende 2004 entlastet werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fordert den Gesetzgeber auf, Kindererziehende vom Jahr 2005 an bei der Finanzierung der Pflegeversicherung relativ besser zu stellen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) beabsichtigte, Nichterziehende mit einem Sonderbeitrag von 2,50 Euro im Monat in der Pflegeversicherung zu belasten. Dieses Vorhaben ist jetzt offenbar vom Tisch. Wie eine neue Regelung aussehen soll, ist noch unklar. „Wir werden diejenigen, die Kinder erziehen, entlasten, und diejenigen, die keine erziehen, nicht belasten“, sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater. Eine Neuregelung solle in den nächsten Wochen diskutiert werden.
Vorgesehen war auch, die Sätze für die Leistungen der stationären Pflege zu kürzen und die Beträge für die häusliche Pflege zu erhöhen. Ebenso sollten Demenzkranke einen Zeitzuschlag bei der Pflegeeinstufung erhalten. Nach Angaben aus SPD-Kreisen wird für die Betreuung von Demenzkranken eine Neuregelung noch in diesem Jahr angestrebt.
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