(22.12.2003)
Zum ersten Mal werden in Deutschland die Anforderungen an die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegeheimen in Qualitätsmaßstäben definiert. Sie präzisieren darüber hinaus die Qualitätsanforderungen an Pflegeheime und das Verfahren zur Qualitätssicherung. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Pflegekassen am 16. Dezember 2003 mit den Spitzenorganisationen der freien Wohlfahrtspflege und den privaten Pflegeheimträgern verständigt.
Nach Mitteilung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sollen die neuen Qualitätsmaßstäbe am 01.04.2004 in Kraft treten. Die neuen Qualitätsmaßstäbe bauen auf einer Vereinbarung auf, die beim Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 geschlossen wurde. Im Wesentlichen präzisieren sie die Qualitätsanforderungen an Pflegeheime und das Verfahren zur Qualitätssicherung. Erstmalig werden die Anforderungen an die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegeheimen dargestellt. Damit wird eine umfassende, verbindliche Grundlage für die qualitätsgesicherte stationäre Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland geschaffen.
Konkrete Zusammenfassung des Qualitätsstandards
An der Weiterentwicklung der Qualitätsmaßstäbe waren renommierte Sachverständige aus der Pflegewissenschaft und der Hauswirtschaft beteiligt. Insgesamt ist es gelungen, das heute als gute Praxis geltende Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen so zu beschreiben, dass die Einrichtungsträger und ihre Beschäftigten sowie die Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine konkrete Zusammenfassung des üblichen Qualitätsstandards in Pflegeheimen erhalten. Mit diesen für alle Beteiligten verbindlichen Anforderungen wird auch den Heimbewohnern und ihren Angehörigen eine wesentliche Hilfestellung für die Beurteilung des Pflegeheim-Standards gegeben. Dies ist umso wichtiger, als es mancher Orts immer wieder zu Qualitätsproblemen in der Pflege gekommen ist.
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