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Nächste Pflegereform: Fünf statt drei Pflegestufen

Berlin, 02. Dezember 2008

Mehr Leistungsbezieher mit der nächsten Pflegereform erwartet.
Mehr Leistungsbezieher mit der nächsten Pflegereform erwartet.
 

Das neue Pflegegesetz ist noch nicht ein halbes Jahr in Kraft, schon werden Pläne für die nächste Pflegereform bekannt.

Nach einem Bericht des Tagesspiegel sollen die Antragsteller nicht wie bisher in drei, sondern in fünf Pflegestufen eingruppiert werden. Das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MDK) würde sich dadurch maßgeblich ändern. Während sich die Begutachtungsrichtlinien derzeit in erster Linie an den körperlichen Defiziten orientieren, soll künftig viel stärker das Ausmaß von Unselbständigkeit und geistiger Präsenz im Vordergrund der Beurteilung stehen. Wesentliches Kriterium soll dann nicht mehr der Zeitraufwand für körperliche Pflege sein, sondern vor allem der Grad der Selbständigkeit, mit dem der Pflegebedürftige noch im Leben steht. Die Pflegstufen reichen von gering beeinträchtigt (Stufe 1), erheblich beeinträchtigt (Stufe 2), schwer beeinträchtigt (Stufe 3), schwerst beeinträchtigt (Stufe 4) und „besondere Bedarfskonstellation“ der Stufe 5.

Die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Ein Expertenbeirat befasst sich seit November 2006 damit. Eigentlich sollte der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schon in der Pflegereform in diesem Jahr umgesetzt werden.

In der kommenden Wahlperiode würden die Vorschläge „zügig umgesetzt“, zitiert der Tagesspiegel den Leiter der Unterabteilung Pflegeversicherung im Bundesgesundheitsministerium, Matthias von Schwanenflügel. Ob und wann es dazu kommt, bleibt letztlich eine Frage der Finanzierung. Legt man das Ergebnis der Erprobung der neuen Maßstäbe durch den MDK und das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Uni Bremen zugrunde, werden wesentlich mehr Pflegebedürftige als bisher Leistungen beziehen können. Politisch wird man wohl kaum herumkommen, den bisherigen Leistungsbeziehern einen Bestandsschutz zu garantieren. Auch das kostet Geld. Doch zunächst bleibt der Ausgang der Bundestagswahl im kommenden Jahr abzuwarten. Die Finanzierung der Pflegeversicherung und die Leistungshöhen werden davon abhängen, welchen gesellschaftlichen Stellenwert die neue Bundesregierung der Pflege beimisst.


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