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Pflegekassen wollen neues Begutachtungs-Instrument für die Pflege

Siegburg, 05. Juni 2007

MDK-Gutachterin im Gespräch mit einer Pflegebedürftigen.
MDK-Gutachterin im Gespräch mit einer Pflegebedürftigen.
 

Die Pflegekassen wollen ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit entwickeln und erproben lassen.

Dafür hat die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Pflegekassen eine europaweite Ausschreibung in die Wege geleitet. Bis zum 9. Juli 2007 können sich interessierte Institute und Organisationen bewerben. Die Projektnehmer erhalten den Auftrag, bis zum 29. Februar 2008 ein Begutachtungsinstrument zu entwickeln und bis zum 31. Oktober 2008 zu erproben.
 
Die Ausschreibung steht im Zusammenhang mit einem bereits im November 2006 gestarteten Modellvorhaben zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs und der Erarbeitung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstruments. Das Modellvorhaben verfolgt das Ziel, bei der Feststellung des Pflegebedarfs künftig verstärkt auch Aspekte wie soziale Teilhabe und Kommunikation zu berücksichtigen. Seit Einführung der Pflegeversicherung wird immer wieder der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisiert. Nach Ansicht der Kritiker sind Defizite bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vielfach auf diesen zu engen Begriff der Pflegebedürftigkeit zurückzuführen. Der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, werde zu wenig berücksichtigt.
 
Der Modellversuch der Spitzenverbände gliedert sich in drei Phasen. In der Vorphase (November 2006 bis Februar 2007) erfolgte bereits eine umfassende nationale und internationale wissenschaftliche Recherche, Analyse und Bewertung von Begutachtungsinstrumenten und Pflegebedürftigkeitsbegriffen durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Der Endbericht der Vorphase kann auf der Internetseite der gesetzlichen Krankenkassen (www.gkv.info) abgerufen werden.
 
Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll mittelfristig eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgen. Das ausgeschriebene Projekt zur Entwicklung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstrumentes stelle insoweit eine notwendige Vorarbeit für entsprechende Entscheidungen des Gesetzgebers dar, heißt es in einer Pressemitteilung der Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassenverbände. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei sei auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und/oder andere Sozialleistungsbereiche auswirke.




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