(27.04.2004)

Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung kann auch von Pflegeversicherten in den Staaten in Anspruch genommen werden, die zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union (EU) beitreten. Darauf machen Krankenkassen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung aufmerksam. Es sind dann 28 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, in die die Pflegekassen für ihre Versicherten monatliche Geldleistungen transferieren können.
Versicherte, die auf Dauer in einem der zehn Beitrittsländer leben und bereits pflegebedürftig sind, wird empfohlen, sich mit ihrer Pflegekasse in Deutschland in Verbindung zu setzen. Pflegebedürftige, die noch nicht über eine Pflegestufe verfügen, können jetzt Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Da für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Durchführung der Begutachtung die gleichen Grundsätzen und Maßstäbe wie im Inland gelten, finden in diesen Ländern auch die Begutachtungs-Richtlinien Anwendung. Geregelt ist auch, welcher Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Organisation der Begutachtungen in den Beitritt-Staaten übernimmt:
Estland, Lettland, Litauen: MDK Berlin-Brandenburg
Polen: MDK Berlin-Brandenburg in bilateraler Abstimmung mit den MDK Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
Slowakei, Tschechien: MDK Sachsen
Slowenien, Ungarn, Malta: MDK in Bayern
Zypern: MDK Baden-Württemberg.
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