Hannover, 12. August 2008
Die Novellierung des Pflegebedürftigkeits-Begriffs ist weiter offen. Die Regierung hat noch nicht entschieden, ob es in dieser Legislaturperiode zu einer Überarbeitung kommen wird.
Über mögliche Maßnahmen sei nach Vorlage der Empfehlungen des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Ende November 2008 zu entscheiden, schreibt die Zeitung CareKonkret. Sie beruft sich auf die Antwort der Regierung zu einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion. Ursprünglich sollte der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schon mit der Pflegereform ab 1. Juli 2008 eingeführt werden.
Seit Jahren wird über eine Erweiterung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit diskutiert. Kritisiert wurde vor allem, dass der spezielle Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Zur Entwicklung und Erprobung eines neuen Verfahrens für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit hatten die Spitzenverbände der Pflegekassen im Jahr ein Modellprojekt ausgeschrieben. Projektteilnehmer sind unter anderem der MDK Westfalen-Lippe und der MDS. Das neue Begutachtungsinstrument ist zurzeit in der Erprobungsphase. Im Gegensatz zum bisherigen Begutachtungsverfahren wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nach dem Zeitaufwand bemessen. Neuer Maßstab ist der Grad der Selbständigkeit.
Lesen Sie mehr zum neuen Begutachtungsverfahren in der aktuellen Ausgabe des MDK Forum (siehe Download).
| » Auszug aus dem MDK Magazin zum neuen Begutachtungsverfahren (0,07 MB) | ||
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Das MDK Magazin berichtet in der aktuellen Ausgaben 2-2008 über das Modellprojekt "Neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit." Veröffentlicht am: 12. August 2008 |
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