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Kriterien zur Transparenz der Pflege-Qualitätsprüfung stehen fest

Berlin, 12. November 2008

Gutachter bei der Pflegequalitätsprüfung im Heim
Gutachter bei der Pflegequalitätsprüfung im Heim
 

Die Vertragspartner auf Bundesebene haben gestern die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime vereinbart. Das hat der GKV-Spitzenverband bekannt gegeben.

Ab 2009 wird die Qualität der Heime nach 82 Kriterien geprüft. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu fünf Themen informieren:

- Pflege und medizinische Versorgung
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen
- soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
- Ergebnisse der Bewohnerbefragung

Zur Bewohnerbefragung sowie zu den anderen Themen wird jeweils eine Gesamtnote gebildet. Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Verantwortlich für die Veröffentlichung sind die Landesverbände der Pflegekassen. Künftig können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Internet informieren. Die Ergebnisse werden dann ebenfalls an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim ausgehängt. Die Veröffentlichung erfolgt bundesweit nach den gleichen Regeln. Sie
ermöglicht dadurch auf Landesebene auch einen Vergleich zwischen den Pflegeheimen. In den nächsten Wochen wird z. B. den Verbraucher- und Seniorenorganisationen sowie Berufsverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Ab Januar 2009 werden nach und nach alle Heime in Deutschland durch den Medizinischen Dienst geprüft. Jeweils nach einer Prüfung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Schrittweise wird damit die Qualität in allen Heimen abgebildet und die Qualität der Pflege für jeden transparent.

Hintergrund
Die Pflegereform, die im Juli 2008 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass bis Ende 2010 alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen geprüft werden. Ab 2011 wird jede Einrichtung einmal im Jahr geprüft. Gesetzliche Bestimmungen erlaubten den Medizinischen Diensten bisher nicht, die Qualitätsprüfungen transparent zu machen. Mit der Festlegung der Kriterien für die Veröffentlichung beauftragt waren der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, überörtliche Sozialhilfeträger und kommunale Spitzenverbände gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Die MDK-Gemeinschaft hat einen Vorschlag zur Transparenz von Prüfberichten bereits im Frühjahr 2008 vorgelegt.


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