Hannover, 16. Mai 2008
Durch das in Kürze erwartete Gesetz zur Neuordnung der Krankenhaus-Finanzierung rechnet das Niedersächsische Sozialministerium mit Nachteilen.
Obwohl das Gesetz noch nicht einmal im Entwurf vorliegt, regt sich schon Widerstand. Stein des Anstoßes ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenes Gutachten, das Professor Bert Rürup im März vorlegte. Der Wissenschaftler schlägt eine Umstellung von der dualen auf eine monistische Krankenhausfinanzierung vor. Während bisher die Krankenkassen die laufenden Kosten und die Bundesländer die Investitionen übernommen haben, sollen bei der monistischen Finanzierung sämtliche Kosten in einem Preis abgebildet werden. Ökonomen sehen darin den Vorteil, dass Kliniken unabhängig von der Kassenlage in den Ländern eine eigenständige Investitionspolitik betreiben können.
Nach dem Rürup-Gutachten ist die Höhe der zukünftigen Investitionsförderung in Form von Steuerzuschüssen in den Gesundheitsfonds zu bestimmen. Zurzeit wird von einem Investitionsförderungsbetrag von 5 Milliarden Euro jährlich ausgegangen. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen künftig nicht mehr aus den Länderhaushalten finanziert werden, sondern im Rahmen eines Vorwegabzuges vom Umsatzsteueraufkommen, das den Ländern zusteht. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) ging gestern (16. Mai) in einem Pressegespräch in Hannover davon aus, dass das Land Niedersachsen ca. 480 Millionen Euro in den Investitionsförderungstopf abgeben müsse.
Der Großteil der Investitionsmittel soll künftig leistungsbezogen in Form von Zuschlägen auf die Fallpauschalen ausgezahlt werden. Im Rurup-Papier heißt es dazu: „Allerdings könnte dies in strukturschwachen Regionen unerwünschte Konsequenzen haben, denn zwischen Spezialisierung und Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern einerseits und der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung andererseits bestehen Zielkonflikte“. Diese Gefahr sieht Sozialministerin Ross-Luttmann für Niedersachsen auch: „Die Qualität der 195 Krankenhäuser in Niedersachsen und die flächendeckende Patientenversorgung ist nur dann gesichert, wenn Länder und Kommunen direkt über die Verwendung ihrer Mittel entscheiden können.“ Die Länder hätten zwar weiterhin den Sicherstellungsauftrag, aber kaum noch Einfluss auf die Finanzierung notwendiger Investitionen, monierte Ross-Luttmann. „Ich bezweifele, dass die Krankenhäuser die Zuschläge auf die Fallpauschalen immer bedarfsgerecht einsetzen, wenn die Zweckbindung verloren geht.“ Die Ministerin sprach sich für den Erhalt der dualen Krankenhausfinanzierung aus, allerdings mit weniger Bürokratie als bisher.
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