Berlin, 12. März 2008
Die Richtlinie über die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) tritt heute in Kraft.
Schwerstkranke Patienten, die an ihrem Lebensende im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben künftig Anspruch auf eine bessere Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Richtlinie sieht auch den Einsatz von sogenannten Palliativ-Care-Team (PCT) vor. Ein besonders qualifiziertes interdisziplinär zusammengesetztes PCT kann je nach Bedarf beratend tätig werden, die Versorgung koordinieren, mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützen oder diese auch vollständig übernehmen.
Mit der neuen Richtlinie zur ambulanten Palliativversorgung soll auch die Palliativversorgung in der häuslichen Umgebung gestärkt werden. Die Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Dr. Margot Käßmann, hält „die neue Richtlinie für außerordentlich notwendig und für lange überfällig.“ Weiter sagte die Landesbischöfin in einem Ende März erscheinenden Interview für das MDK Magazin: „Mir geht es um eine Stärkung der ambulanten Versorgung, damit Menschen qualifiziert dort versorgen werden, wo die meisten gern sterben möchten – zu Hause. Dazu fehlen bislang oft die Strukturen und die Qualifikation der niedergelassenen Ärzte und ambulanten Pflegedienste. Das alles könnte die auch Gesamtkosten im Gesundheitswesen reduzieren, da ambulante Versorgung deutlich preiswerter ist und zudem die Wünsche der betroffenen Menschen aufgreift.“
Weitere Informationen über die Palliativversorgung in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Sozialministeriums.
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