(30.12.2003)
Das Bundessozialmministerium hat einem „Spiegel“-Bericht widersprochen, wonach Bürger künftig stärker für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen. Der "Spiegel"-Bericht beziehe sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach zur Finanzierung von Pflegeleistungen im Einzelfall auch Ersparnisse von Schwiegersöhnen und -töchtern angegriffen werden können, sagte Staatssekretärin Marion Caspers-Merk am Montag in der Presse in Berlin. "Es hat nichts mit den Plänen zu tun, die wir im Moment bei der Pflegeversicherung verfolgen."
Ein wesentliches Ziel der Reform sei, dass betagte Menschen so lange wie möglich daheim gepflegt werden könnten, erklärte Caspers-Merk. Die momentane Regelung begünstige jedoch die Pflege im Altersheim, da die Versicherung für diesen Fall wesentlich mehr zahle. Geplant sei daher, künftig für Versorgung im Heim und Zuhause den jeweils gleichen Betrag zu zahlen. Je nach Pflegestufen würde die Pflegeversicherung dann 500, 1.000 oder 1.500 Euro pro Monat zahlen. Bislang gewährt die Versicherung für die ambulante Pflege je nach Stufe 384, 921 oder 1.432 Euro - für die stationäre Versorgung jedoch 1.023, 1.279 oder 1.432 Euro.
Die geplante Neuregelung sei nicht für Menschen vorgesehen, die bereits in Heimen lebten. Außerdem werde eine bessere Versorgung altersverwirrter Menschen angestrebt. Dies würde allein für etwa 60.000 Menschen, die momentan in Pflege-Einrichtungen lebten, bessere Leistungen bedeuten.
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