Kassel, 07. November 2008
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen auch weiterhin nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen werden. Das hat das Bundessozialgericht gestern beschlossen.
Der Senat hatte den Ausschluss dieser Medikamente aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2004 für rechtens erklärt. Er verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht.
Geklagt hatte ein 74-jähriger Mann aus dem Raum Hannover, der unter chronischer Bronchitis leidet und für seine Medikamente selbst aufkommen muss. Das Gericht hält es jedoch für zumutbar, dass Patienten ihre rezeptfreien Medikamente mit einem Durchschnittspreis von elf Euro selbst bezahlen. Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Kinder sind von der Regelung ausgenommen. Außerdem werden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, auch von den Krankenkassen übernommen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 sind erhebliche Einsparungen verbunden. Mit einer Kostensenkung von 1,4 Milliarden Euro in 2004 fielen diese sogar höher aus als vom Gesetzgeber erwartet.
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