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MDS mahnt Pflegereform an

(31.08.2006)

Die Pflegeversicherung inhaltlich weiterzuentwickeln und ihre Finanzgrundlagen nachhaltig zu stärken, fordert der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS). "Um die Pflegeversicherung ist es in den letzten Monaten bedenklich still geworden. Die Pflegebedürftigen brauchen aber Klarheit über den Zeitpunkt und die Ausgestaltung der Pflege-Reform", mahnte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, anlässlich der Veranstaltung "Pflegeversicherung auf der Reformagenda – Zielvorstellungen für die Pflege" am 31. August in Berlin.

Ein Kernstück der geplanten Pflegereform muss nach den Vorstellungen des MDS die bessere Versorgung von Demenzkranken und anderen Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sein. "Dies muss schon bei der Einstufung der Pflegebedürftigen einsetzen", betonte der MDS-Chef. Der vom Gesundheitsministerium in die Diskussion gebrachte Betreuungsbetrag für Demenzkranke sei ein richtiger Schritt in diese Richtung. Damit würden erstmals viele Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bisher noch keine Pflegeleistungen bekommen, erreicht. Eine umfassende Gleichstellung dieses Personenkreises sei aber nur über einen ganzheitlichen Pflegebegriff sicher zu stellen.

Begleitendes Case-Management einführen
Nach Einschätzung des MDS müssen in Zukunft Gesundheitsförderung und Prävention deutlich mehr Gewicht erhalten. Nur so könne Pflegebedürftigkeit wirksam vermieden werden. Ist Pflegebedürftigkeit eingetreten, müssten außerdem die Möglichkeiten der kurativen geriatrischen Versorgung, der geriatrischen Rehabilitation und der aktivierenden Pflege ausgeschöpft werden.
Der MDS-Geschäftsführer sprach sich für ein begleitendes Case-Management aus. Damit können Pflegebedürftige und Angehörige beraten werden und Unterstützung bei der Organisation pflegerischer, sozialer und anderer Hilfen erhalten.

Qualität transparenter machen
Die Qualität der pflegerischen Versorgung in Deutschland ist heterogen und kann noch nicht immer zufrieden stellen. Das dokumentieren die Medizinischen Diensten in mittlerweile  4.500 Qualitätsprüfungen pro Jahr. Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich künftig über die Qualität von Einrichtungen informieren können. Mit der Pflegereform sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung der Prüfergebnisse aus den MDK-Qualitätsprüfungen geschaffen werden.
           


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