Berlin, 04. März 2008
Unter dem Motto "Verbraucher stärken – Transparenz in der Pflege" stellte der Medizinische Dienst am 4. März in Berlin seine Vorstellungen zur Veröffentlichung der MDK-Prüfergebnisse vor.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht vor, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und ihre Qualität veröffentlicht werden. Grundlage sind die MDK-Qualitätsprüfungen.
"Wir sind überzeugt, dass die MDK-Qualitätsprüfungen eine geeignete Grundlage sind, um das Pflegegeschehen transparenter zu machen und die Verbraucher über wesentliche Aspekte von Pflegequalität zu informieren", betonte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS). Es sei die Stärke der MDK-Prüfungen, dass die Ergebnisqualität direkt erhoben würde. Nach Einschätzung des MDS wird die Veröffentlichung von Prüfergebnissen auch einen stärkeren Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen in Gang setzen.
Ähnlich wie andere Veröffentlichungen von Test-Ergebnissen sieht das MDK-Konzept eine gestufte Information vor: Eine Gesamtbewertung bietet eine übersichtliche und schnelle Orientierung für den Nutzer, darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, relevante Detailinformationen zur Qualität der Einrichtung einzusehen. Dies sind etwa Informationen zur Pflegeeinrichtung, zur pflegerischen Versorgungsqualität oder zur Zufriedenheit der Pflegebedürftigen zum Beispiel mit den Mitarbeitern, dem Tagesablauf und den Betreuungsangeboten.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung führen im Auftrag der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten durch. Bundesweit prüfen die MDK bisher jährlich mehr als 4.000 Pflegeeinrichtungen, das entspricht einem Anteil von etwa 20 Prozent aller Pflegeeinrichtungen. Künftig wird die Zahl der Prüfungen noch einmal deutlich erhöht. Zunächst steht den Heimen und ambulanten Pflegediensten ein dreijähriger Prüfrhythmus in Haus. Ab 2011 sollen Pflegeeinrichtungen künftig jährlich geprüft werden. Darauf verständigten sich in der vergangenen Woche die Koalitionsspitzen in Bonn.
Die Landesverbände der Pflegekassen sind künftig zuständig für die Veröffentlichung. Die Kriterien der Veröffentlichung werden unter Verhandlungsführung des Spitzenverbandes Bund vereinbart. „Die Informationsbasis der Versicherten als Verbraucher wird nachhaltig gestärkt und der Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen wird gefördert", sagte K.-Dieter Voß, Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen, auf der Veranstaltung in Berlin.
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