Berlin, 24. Januar 2008
Sachverständige waren in dieser Woche zur Anhörung im Bundestagsausschuss Gesundheit zur geplanten Pflegereform geladen. MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick nahm für die Medizinischen Dienste Stellung.
Zum Auftakt der Anhörungen zur Pflegereform betonte Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), es sei richtig, dass die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Pflegeeinrichtungen künftig spätestens alle drei Jahre prüfen sollen. Die jetzige Prüffrequenz liege bei etwa 20 Prozent und würde mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf rund 30 Prozent angehoben. Ebenso wichtig sei es, so Pick weiter, die Prüfberichte für Laien verständlich zu veröffentlichen. Damit werde die Transparenz über die Qualität der Pflege geschaffen. Pflegebedürftige und Angehörige erhielten endlich die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren, sagte Pick. Er forderte, dass es bundeseinheitliche Kriterien für die Veröffentlichung geben müsse.
Nachbesserungsbedarf gibt es nach Auffassung des Medizinischen Dienstes bei der Regelung, dass Pflegeeinrichtungen die MDK-Regelprüfung durch von ihnen in Auftrag gegebene Prüfzertifikate aufweichen können. Zertifizierungen seien ein Instrument des internen Qualitätsmanagements und könnten keinesfalls die externe Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitutionen wie den MDK ersetzen. "Wir brauchen eine klare Trennung zwischen der externen Qualitätssicherung durch den MDK und anderen Prüfverfahren", forderte Pick. Mit seiner Kritik steht der MDS nicht allein: Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zur Pflegereform diese Regelungen scharf kritisiert.
Auch der AOK Bundesverband und der Verband der Angestellten Krankenkassen drangen in der Anhörung darauf, dass die Prüfung "neutral und unabhängig" erfolgen müsse. Kritik an dieser Regelung hatte zuvor bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Pflegereform geäußert.
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