Bonn, 27. Februar 2008
In einer Klausurtagung bei Bonn beschlossen die Spitzen der Koalition, dass die Bundesländer entscheiden können, ob sie Pflegestützpunkte einführen wollen.
Die Länder haben auch zu entscheiden, wo und wie viele Stützpunkte ggf. eingerichtet werden. Bestehende Angebote müssten berücksichtigt werden. Länder ohne entsprechendes Interesse können auf Stützpunkte verzichten.
Die zunächst im Gesetzentwurf genannte Zahl von 4.000 Pflegestützpunkten für je 20.000 Menschen ist vom Tisch. In den Pflegestützpunkten sollen Betroffene und Angehörige im Pflegefall Rat und Hilfe unter einem Dach finden.
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