(16.01.2004)
Kassen- und Ärztevertreter haben weitere Details zur Umsetzung der Gesundheitsreform geklärt. Dazu gehören Fragen der Fahrkostenübernahme, Praxisgebühr und Chronikerdefinition.
Bereits ab heute (Freitag) wollen Kassen Medienberichten zu Folge Fahrtkosten zur Dialyse- oder Strahlenbehandlung oder Chemotherapie und für Körper-, Geh- und Sehbehinderte erstatten.
Im Streit um die Chronikerdefinition wird es laut Staatssekretär Klaus Theo Schröder eine Erweiterung geben. Schwere Erkrankungen wie Mukoviszidose werden laut Schröder danach als chronisch anerkannt, Diabetes aber nicht automatisch. Bereits in der kommenden Woche sollen die Definitionen beschlossen werden. Das kündigte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt im ZDF– „heute journal“ an. Außerdem sollen auch solche Patienten zu den Chronikern zählen, die sich wegen gravierender Dauererkrankungen ambulant behandeln lassen. Somit müssen auch sie weniger zuzahlen.
Für das Ausstellen von Folgerezepten für die Anti-Baby-Pille sollen Verordnungen bis zu einem Jahr möglich sein. Die Entscheidung, ob zwischenzeitlich Beratung oder Untersuchung und damit Praxisgebühr fällig wird, liegt beim Arzt. Wer am Wochenende den Notdienst mehrfach in Anspruch nimmt, soll nur einmal die Praxisgebühr bezahlen.
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