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Kassen: Zugeständnisse an Krankenhäuser wirken kostentreibend

(29.11.2004)

Der in der letzten Woche vom Vermittlungsausschuss beschlossene und vom Bundesrat am Freitag gebilligte Kompromiss zum Fallpauschalenänderungsgesetz wird die Ausgaben für die Krankenhausbehandlung in die Höhe treiben. Dies befürchten die Spitzenverbände, nachdem im Vermittlungsausschuss zahlreiche Ausnahmeregelungen bei der Einführung der Fallpauschalen in deutschen Krankenhäusern ab 2005 beschlossen wurden, die Zugeständnisse an Leistungserbringer enthalten.

Ziel des neuen Preissystems ist es eigentlich, gleiche Leistungen, wie z. B. eine Gallenoperation, in allen Krankenhäusern eines Landes mit einer einheitlichen Fallpauschale zu vergüten. Nach dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses können nun für zahlreiche Leistungen doch weiter gesonderte Preise für das einzelne Krankenhaus vereinbart werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Spitzenverbände.  Damit bestehe die Gefahr, dass man zum alten Vergütungssystem, dem Selbstkostendeckungsprinzip, zurückkehre, wonach jedes Krankenhaus die entstandenen Kosten erstattet bekommt, unabhängig davon, ob es wirtschaftlich arbeitet oder nicht.

Anhebung des Budgets zu Lasten der Krankenkassen
Für äußerst problematisch halten die Spitzenverbände auch den Vorschlag des Vermittlungsausschusses, dass Mehrleistungen bzw. zusätzliche Fälle zukünftig durch jährliche Anhebung des Budgets fast vollständig von den Krankenkassen finanziert werden sollen. Das werde zur Folge haben, dass Krankenhäuser durch Fallsplitting, Wiedereinweisungen oder nicht notwendige Behandlungen mehr Leistungen produzierten, nur weil sie diese auch vergütet bekommen.

Beitragssatzstabilität in Gefahr
Bislang wurden zusätzliche Fälle am Jahresende lediglich zu etwa einem Drittel rückwirkend von den Krankenkassen ausgeglichen und nicht automatisch in die Budgets des kommenden Jahres übernommen. Die Spitzenverbände warnen, dass mit dem Vorhaben des Vermittlungsausschusses die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenhausbehandlung steigen werden. Gleichzeitig werde damit die Beitragssatzstabilität erheblich gefährdet.

Schonfrist für unwirtschaftliche Krankenhäuser
Kritik üben die Krankenkassen ferner an dem Vorhaben, die Einführungsphase des neuen Preissystems zeitlich zu strecken. Es soll nämlich nun frühestens erst 2010, also elf Jahre nach dem ersten Beschluss des Gesetzgebers, vollständig angewendet werden. Diese Regelung bestrafe alle Krankenhäuser, die erhebliche Anstrengungen unternommen hätten, um sich auf das neue Preissystem einzustellen und sich wirtschaftlich verhalten hätten. Unwirtschaftlichen und weniger innovativen Krankenhäusern werde demgegenüber eine weitgehende Schonfrist eingeräumt.   r.

Die Regelungen des Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes im Überblick - siehe Download.

Download: ZweitesFallpauschalenaenderungsgesetz.pdf (0,01 MB)


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