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Kassen: EuGH-Urteil kein Grund für Beitragserhöhungen

(10.09.2003)

Luxemburg –  Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird überlangen Bereitschaftsdiensten von Klinikärzten ein Ende gesetzt.  Die Richter entschieden, dass Bereitschaftsdienst von Ärzten in deutschen Krankenhäusern als Arbeits- und nicht als Ruhezeit zu gelten habe. Der Bereitschaftsdienst sei auch dann Arbeitszeit, „wenn der Arzt sich in der Zeit, in der er nicht in Anspruch genommen wird, an der Arbeitsstelle ausruhen darf“.  Mit der bisherigen Regelung verstoße Deutschland gegen eine EU-Richtlinie, stellten die Richter klar.

Arbeitsorganisation optimieren
Ärzteverbände prognostizieren nach dem Urteil Mehrkosten in Milliardenhöhe für das Gesundheitswesen.
Die Krankenkassen sahen keinen Grund, die Beiträge zu erhöhen. Stattdessen fordern die Spitzenverbände der Krankenkassen die Kliniken auf, die Arbeitsorganisation in den Krankenhäusern zu verbessern und es als Chance zu betrachten, die Arbeitsabläufe wirtschaftlicher zu gestalten. Die notwendigen Verbesserungen rechtfertigten aber keine Neueinstellungen von Ärzten in einer Größenordnung von 15 000 neuen Stellen, wie dies teilweise gefordert werde. Eine organisatorische und personelle Umstellung führe nicht per se zu Mehrausgaben der Krankenhäuser.

Geld für bessere Arbeitszeitbedingungen eingeplant
In diesem Zusammenhang wiesen die Spitzenverbände darauf hin, dass sie in den Jahren 2003 und 2004 allen Krankenhäusern zusätzliche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro für nachgewiesene Verbesserungen der Arbeitszeitbedingungen gewähren. Im Rahmen der Gesundheitsreform sei eine Aufstockung um weitere 100 Millionen jährlich vorgesehen. Durch die Einführung des neuen Entgeltsystems in den Krankenhäusern (DRG-System) würden ohnehin Anreize zum Abbau von bestehenden Überkapazitäten wirksam.


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