Hannover, 28. Februar 2008
Im Jahr 2007 konnte die Ermittlungsgruppe der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) Abrechnungsmanipulation in Höhe von rund einer Million Euro aufdecken.
Das gab die Kasse am Donnerstag (28. Februar) auf einer Pressekonferenz in Hannover bekannt. In den vergangenen Wochen gaben mehrere Krankenkassen ihre Ergebnisse bei der Verfolgung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bekannt. Die KKH verband ihre Präsentation der Zahlen mit einer juristischen Fachtagung zum Betrug im Gesundheitswesen, zu der rund 180 Teilnehmer kamen. Darunter waren Richter, Staatsanwälte, Wissenschaftler, Rechtsanwälte und Vertreter von Krankenkassen.
Die meisten Manipulationen bei Physiotherapeuten
"Insgesamt hat die KKH im vergangenen Jahr 1.125 neue Fälle aufgegriffen", so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. „Derzeit erstatten wir im Monat durchschnittlich vier Strafanzeigen. Es entsteht ein immenser Schaden für die soziale Krankenversicherung und in letzter Konsequenz für die Beitragszahler", sagte Kailuweit. "Betrug im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt."
Die Straftaten durchziehen das gesamte Gesundheitssystem. „Mit rund 270 Straftaten", so Kailuweit, "haben unsere Ermittler jedoch überproportional Fälle aufgedeckt, bei denen Physiotherapeuten oder Krankengymnasten beteiligt waren", gefolgt von der häuslichen Krankenpflege mit 115 Fällen im Jahr 2007. Gegenüber dem Vorjahr nahm die KKH mehr Fälle ins Visier, weil sie ihre Ermittlungskompetenzen steigern konnte, so der KKH-Chef.
Krankenkassen brauchen Spezialwissen
Schwierigkeiten macht den Kassenermittlern zum Beispiel, dass die Grenze zwischen Manipulationen und irrtümlichen Falschabrechnungen nicht auf Anhieb eindeutig zu erkennen sei. „Die Vorbereitung von Strafanzeigen setzt auf Seiten der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen profundes Fachwissen voraus. Spezialisten auf Seiten der Krankenkassen sind Garanten dafür, dass die komplexen Informationen im Vorfeld einer Anzeigenerstattung so aufbereitet werden, dass sie Grundlage für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bilden können“, sagte der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle.
Uni Hannover wertet Strafverfahren aus
Für die Erarbeitung effektiver Präventionsstrategien hat die Universität Hannover eine empirische Untersuchung gestartet. Prof. Bernd-Dieter Meier, Kriminologe an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover wertet zurzeit rund 300 von 1.202 in den Jahren 2002 bis 2005 geführten Strafverfahren aus.
In ca. drei Viertel der Fälle waren die Tatverdächtigen die so genannten Leistungserbringer wie etwa niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Optiker, ambulante Pflegedienste oder Krankentransportunternehmen. „Bei den Leistungserbringern steht die Abrechnung von Luftleistungen im Vordergrund“, sagte Prof. Meier. Dies sind Leistungen, die nicht erbracht wurden. Der durchschnittliche Schaden pro Fall belief sich auf ca. 20.000 Euro. Nach einer groben Schätzung von Experten entsteht durch Betrug und Korruption im Gesundheitswesen jährlich ein Schaden von ca. 1 Milliarde Euro. „Betrug im Gesundheitswesen ist keine Randerscheinung“, unterstrich Badle.
Mehr Transparenz im Gesundheitswesen gefordert
Damit Betrügereien erst gar nicht aufkommen, fordert KKH-Vorstandschef Kailuweit seit langem mehr Transparenz über die abgerechneten Leistungen. Vorstellbar sei, dass die Versicherten quartalsweise eine Aufstellung über ihre in Anspruch genommenen Leistungen bekommen. Kaliweit kündigte an, dass seine Krankenkasse mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die sich daraus eröffnenden Möglichkeiten des Datenabgleichs konsequent nutzen werde. Hilfreich wäre auch eine Ausweitung der im Strafgesetzbuch verankerten dreijährigen Verjährungsfrist für Betrugsfälle.
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