(27.02.2004)
Ein Ziel der Gesundheitsreform ist es, die Qualität in Arztpraxen auf einheitliches Niveau zu bringen. Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte gestern in Berlin das Qualitätsmanagement-Verfahren „Qualität und Entwicklung in Praxen“ vor. Zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen hat die KBV dieses Verfahren speziell für Vertragsärzte und -psychotherapeuten entwickeln.
Qualitätsmanagement sei zwar in Arztpraxen ist nicht neu, das Verfahren ist allerdings das erste, das sich originär an Ärzte und Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung richtete. Auch Praxen, die bereits mit einem anderen Qualitätsmanagement-Verfahren arbeiten, können auf das Modell der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen umsteigen und bereits geleistete Vorarbeiten nutzen.
Inhaltlich ist das Verfahren in Bereiche unterteilt, die den Praxisbezug verdeutlichen: Praxisführung und Qualitätsmanagement, Patientenversorgung, Informationen und Patientensicherheit, Mitarbeiter und Fortbildung sowie Rahmenbedingungen und Praxisorganisation. Praxen, die sich für das Modell entschieden haben, wenden es in drei Schritten an. Am Anfang steht die Befähigungsphase, in der das Praxisteam geschult wird. Danach folgt in der Umsetzungsphase die Einführung in der Praxis. In der dritten Phase findet – soweit gewünscht – eine Bewertung statt. Dabei soll das Praxisteam zunächst selbst überprüfen, wie weit die Qualitätsziele erreicht wurden. Daran kann sich eine externe Bewertung durch einen Sachverständigen anschließen, der ein Zertifikat ausstellt, falls die Praxis die Qualitätsanforderungen erfüllt.
In einer Pilotphase ab März dieses Jahres testen Praxen aller Fachrichtungen, ob sich das Verfahren im Praxisalltag bewährt. „Wir gehen davon aus, dass wir ‚Qualität und Entwicklung in Praxen’ Ende 2004 flächendeckend für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten anbieten können“, so Richter-Reichhelm.
Mehr Informationen unter: www.kbv.de/publikationen/5475.htm
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