(19.01.2005)
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Dienstag (18. Januar) den Beschluss gefasst, die Hyperthermie nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Behandlungsmethode wurde den nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zugewiesen und kann somit nicht als ambulante GKV-Leistung erbracht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Download.
Download: Hyperthermie.pdf (0,06 MB)
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