(17.03.2004)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Dienstag neue Heilmittel-Richtlinien beschlossen. Damit hat er seinen Beschluss vom Dezember um die vom Bundesgesundheitsministerium geforderten Regelungen ergänzt. Die Neufassung der Richtlinien soll nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 1. April, sondern erst am 1. Juli 2004 in Kraft treten.
Bei insgesamt fünf Punkten forderte das Ministerium Änderungen. Sie beziehen sich unter anderem auf die Kostenübernahme während des Entscheidungsprozesses der Krankenkassen, maximalen Versorgungsmengen und so genannten längerfristigen Verordnungen.
Download: 2004-03-16-Heilmittel-PM.pdf (0,09 MB)
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