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Koalition will alle Kassen zu Hausarztmodellen verpflichten

Berlin, 17. Juli 2008

Ein Hausarzt misst bei einem Patienten den Blutdruck.
Ein Hausarzt misst bei einem Patienten den Blutdruck.
 

Die Regierungskoalition aus Union und SPD setzt den Krankenkassen ein Ultimatum: Bis zum 30. September 2009 sollen die Kassen ihren Versicherten verbindlich Hausarztmodelle anbieten.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, existieren derzeit bei den rund 220 Krankenkassen etwa 60 Verträge. Seit April 2007 auferlegte das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz den Krankenkassen, Verträge mit Vertretern der Hausärzte abzuschließen. Das Gesetz nannte aber keinen verbindlichen Zeitraum.

Im Hausarztmodell müssen Patienten bis auf wenige Ausnahmen bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst ihren Hausarzt aufsuchen. Die Patienten müssen sich für mindestens ein Jahr bei einem Hausarzt „einschreiben“. An diesem Verfahren dürfen nur Ärzte teilnehmen, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.

Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an Fachärzte bzw. Krankenhäuser. Die „Lotsenfunktion“ soll Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden.

Wer sich als Versicherte für das Hausarztmodell entscheidet wird von seiner Krankenkasse zum Beispiel mit reduzierten Zuzahlungen in den Apotheken oder Erstattung der Praxisgebühr belohnt.

Die Hausarztmodelle stoßen bei den Krankenkassen auf geteilte Begeisterung. Weder die erhofften Einspareffekte noch eine höhere Patientenzufriedenheit stellten sich bisher ein. Die Bertelsmann-Stiftung befragte von 2004 bis 2007 9000 Bürger und schließt aus deren Antworten, dass die Hausarztmodelle bisher nicht die erwünschte Wirkung gebracht haben. Die Patienten fühlten sich nicht besser versorgt.

Wie die Süddeutsche Zeitung weiter berichtet, sollen künftig die Hausarztverbände in die Rolle des Vertragspartners mit den Krankenkassen rücken. Die Kassenärztlichen Vereinigungen als bisherige Vertragspartner wären demnach weitgehend außen vor.


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