(09.01.2004)
Eine Woche nach dem Start der Gesundheitsreform müssen offenbar Details präzisiert werden. Möglicherweise braucht künftig nur ein Teil der Ruheständler auf Betriebsrenten und Direktversicherungen höhere Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Auch bei der Praxisgebühr sind einzelne Änderungen geplant.
Bereits entschieden ist, dass Patienten für zwei jährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt nicht die Praxisgebühr von 10 Euro zu zahlen haben. Darauf einigten sich die Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in Bonn.
In anderen Fragen besteht allerdings noch Regelungsbedarf. So sollen Frauen, die sich bei ihrem Arzt ein Folgerezept für Anti-Baby-Pillen abholen, die Praxisgebühr nicht erneut zahlen.
Erwartet wird, dass der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen in der kommenden Woche Definitionen festlegt, wer als „chronisch krank“ gilt und damit weniger zuzahlen muss.
Außerdem soll geklärt werden, ob Schwerkranke oder Behinderte ohne andere Transportmöglichkeit zum Arzt auch weiter Fahrtkosten von der Kasse erstattet bekommen können.
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