(08.09.2003)
Berlin - Der jetzt endgültige Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform soll am Montag in den Fraktionen beraten und am Dienstag in erster Lesung im Bundestag behandelt werden. Die Neuregelung beim Zahnersatz war einer der am stärksten umstrittenen Punkte des Gesetzes. Hier soll es künftig einen "befundorientierten Festzuschuss" in Höhe von 50 Prozent geben.
Bis zuletzt war zwischen Union und Koalition darum gerungen worden, wie Regelungen zum Zahnersatz aussehen sollen, dessen Kosten von 2005 an von den Versicherten allein getragen werden sollen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sollen sich dem Entwurf zufolge auf einen Tarif für die Sicherung des Zahnersatzes einigen, der dann für alle gesetzlichen Kassen gilt. Wer seine Zähne gründlich pflegt, soll belohnt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können künftig bis zu 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz bei nachweislich langjähriger Pflege erstattet bekommen. Die Standards für die Zuschüsse werden noch festgelegt. Der Zuschuss erhöht sich laut Gesetzentwurf um 20 Prozentpunkte "für eigene Bemühungen zur Gesundhaltung der Zähne" und um weitere zehn Prozentpunkte, wenn der Versicherte in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war und dies in seinem Bonusheft dokumentiert hat. Wer nicht fünf Jahre vor der Behandlung regelmäßig beim Zahnarzt war, geht bei den Zuschlägen leer aus. Darüber hinaus änderten die Vertreter von SPD, Union und Grünen auch die ursprünglichen Pläne zur Zuzahlung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege. So soll die Zuzahlung auf maximal 28 Tage begrenzt werden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte nach Agenturmeldungen die Abschaffung des Arztes im Praktikum.
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